cbrn:ericards:un-nummern:29xx

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UN-Nummern 29xx

Auf dieser Seite sind alle Stoffe aufgelistet, deren UN-Nummer an den ersten beiden Stellen mit 29 beginnt und für die eine ERICard existiert.

UN-Nummer Stoffname ADR-Klasse Gefahrnr. ERICard
2900 ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE 6.2 606 6-12
2901 BROMCHLORID 2 265 2-31
2902 PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, N.A.G. 6.1 60 6-03
2902 PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, N.A.G. - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 6.1 66 6-26
2903 PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, ENTZÜNDBAR, N.A.G. - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 6.1 663 6-32
2903 PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, ENTZÜNDBAR, N.A.G. 6.1 63 6-16
2904 CHLORPHENOLATE, FLÜSSIG oder PHENOLATE, FLÜSSIG 8 80 8-06
2905 CHLORPHENOLATE, FEST oder PHENOLATE, FEST 8 80 8-06
2908 RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - LEERE VERPACKUNG 7 keine 7-01
2909 RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - FABRIKATE AUS NATÜRLICHEM URANIUM oder AUS ABGEREICHERTEM URANIUM oder AUS NATÜRLICHEM THORIUM 7 keine 7-01
2910 RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - BEGRENZTE STOFFMENGE 7 keine 7-01
2911 RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - INSTRUMENTE oder FABRIKATE 7 keine 7-01
2912 RADIOAKTIVE STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT (LSA-I), nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt 7 keine 7-02
2913 RADIOAKTIVE STOFFE, OBERFLÄCHEN-KONTAMINIERTE GEGENSTÄNDE (SCO-I oder SCO-II), nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt 7 70 7-02
2915 RADIOAKTIVE STOFFE, TYP A-VERSANDSTÜCK, nicht in besonderer Form, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt 7 70 7-02
2916 RADIOAKTIVE STOFFE, TYP B(U)-VERSANDSTÜCK, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt 7 70 7-02
2917 RADIOAKTIVE STOFFE, TYP B(M)-VERSANDSTÜCK, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt 7 70 7-02
2919 RADIOAKTIVE STOFFE, UNTER SONDERVEREINBARUNG BEFÖRDERT, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt 7 70 7-02
2920 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G. - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 8 883 8-33
2920 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G. 8 83 8-16
2921 ÄTZENDER FESTER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G. 8 84 8-19
2921 ÄTZENDER FESTER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G. - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 8 884 8-34
2922 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G. - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 8 886 8-39
2922 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G. 8 86 8-26
2923 ÄTZENDER FESTER STOFF, GIFTIG, N.A.G. - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 8 886 8-39
2923 ÄTZENDER FESTER STOFF, GIFTIG, N.A.G. 8 86 8-26
2924 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, N.A.G. 3 38 3-32
2924 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, N.A.G. - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 3 338 3-20
2925 ENTZÜNDBARER ORGANISCHER FESTER STOFF, ÄTZEND, N.A.G. 4.1 48 4-27
2926 ENTZÜNDBARER ORGANISCHER FESTER STOFF, GIFTIG, N.A.G. 4.1 46 4-37
2927 GIFTIGER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, N.A.G. 6.1 68 6-42
2927 GIFTIGER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, N.A.G. - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 6.1 668 6-38
2928 GIFTIGER ORGANISCHER FESTER STOFF, ÄTZEND, N.A.G. - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 6.1 668 6-37
2928 GIFTIGER ORGANISCHER FESTER STOFF, ÄTZEND, N.A.G. 6.1 68 6-42
2929 GIFTIGER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G. - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 6.1 663 6-32
2929 GIFTIGER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G. 6.1 63 6-16
2930 GIFTIGER ORGANISCHER FESTER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G. - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 6.1 664 6-62
2930 GIFTIGER ORGANISCHER FESTER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G. 6.1 64 6-22
2931 VANADYLSULFAT 6.1 60 6-06
2933 METHYL-2-CHLORPROPIONAT 3 30 3-05
2934 ISOPROPYL-2-CHLORPROPIONAT 3 30 3-05
2935 ETHYL-2-CHLORPROPIONAT 3 30 3-05
2936 THIOMILCHSÄURE 6.1 60 6-03
2937 alpha-METHYLBENZYLALKOHOL, FLÜSSIG 6.1 60 6-06
2940 9-PHOSPHABICYCLONONANE (CYCLOOCTADIENPHOSPHINE) 4.2 40 4-02
2941 FLUORANILINE 6.1 60 6-03
2942 2-TRIFLUORMETHYLANILIN 6.1 60 6-03
2943 TETRAHYDROFURFURYLAMIN 3 30 3-02
2945 N-METHYLBUTYLAMIN 3 338 3-19
2946 2-AMINO-5-DIETHYLAMINOPENTAN 6.1 60 6-03
2947 ISOPROPYLCHLORACETAT 3 30 3-05
2948 3-TRIFLUORMETHYLANILIN 6.1 60 6-03
2949 NATRIUMHYDROGENSULFID mit mindestens 25 % Kristallwasser 8 80 8-06
2950 MAGNESIUMGRANULATE, ÜBERZOGEN, mit einer Teilchengröße von mindestens 149 µm 4.3 423 4-17
2965 BORTRIFLUORIDDIMETHYLETHERAT 4.3 382 3-43
2966 THIOGLYCOL 6.1 60 6-03
2967 SULFAMINSÄURE 8 80 8-06
2968 MANEB, STABILISIERT oder MANEBZUBEREITUNGEN, STABILISIERT gegen Selbsterhitzung 4.3 423 4-17
2969 RIZINUSSAAT oder RIZINUSMEHL oder RIZINUSSAATKUCHEN oder RIZINUSFLOCKEN 9 90 6-06
2977 RADIOAKTIVE STOFFE, URANIUMHEXAFLUORID, SPALTBAR 7 768 7-05
2978 RADIOAKTIVE STOFFE, URANIUMHEXAFLUORID, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt 7 768 7-05
2983 ETHYLENOXID UND PROPYLENOXID, MISCHUNG mit höchstens 30 % Ethylenoxid 3 336 3-17
2984 WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG mit mindestens 8 %, aber weniger als 20 % Wasserstoffperoxid (Stabilisierung nach Bedarf) 5.1 50 5-33
2985 CHLORSILANE, ENTZÜNDBAR, ÄTZEND, N.A.G. 3 X338 3-40
2986 CHLORSILANE, ÄTZEND, ENTZÜNDBAR, N.A.G. 8 X83 8-59
2987 CHLORSILANE, ÄTZEND, N.A.G. 8 X80 8-42
2988 CHLORSILANE, MIT WASSER REAGIEREND, ENTZÜNDBAR, ÄTZEND, N.A.G. 4.3 X338 3-40
2989 BLEIPHOSPHIT, ZWEIBASIG 4.1 40 4-03
2991 CARBAMAT-PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, ENTZÜNDBAR - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 6.1 663 6-32
2991 CARBAMAT-PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, ENTZÜNDBAR 6.1 63 6-16
2992 CARBAMAT-PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG 6.1 60 6-03
2992 CARBAMAT-PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 6.1 66 6-26
2993 ARSENHALTIGES PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, ENTZÜNDBAR - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 6.1 663 6-32
2993 ARSENHALTIGES PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, ENTZÜNDBAR 6.1 63 6-16
2994 ARSENHALTIGES PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG 6.1 60 6-03
2994 ARSENHALTIGES PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 6.1 66 6-26
2995 ORGANOCHLOR-PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, ENTZÜNDBAR - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 6.1 663 6-32
2995 ORGANOCHLOR-PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, ENTZÜNDBAR 6.1 63 6-16
2996 ORGANOCHLOR-PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG 6.1 60 6-03
2996 ORGANOCHLOR-PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 6.1 66 6-26
2997 TRIAZIN-PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, ENTZÜNDBAR - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 6.1 663 6-32
2997 TRIAZIN-PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, ENTZÜNDBAR 6.1 63 6-16
2998 TRIAZIN-PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG 6.1 60 6-03
2998 TRIAZIN-PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist 6.1 66 6-26
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  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:20
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