Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.

RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - FABRIKATE AUS NATÜRLICHEM URANIUM oder AUS ABGEREICHERTEM URANIUM oder AUS NATÜRLICHEM THORIUM - UN 2909 - Gefahrnr. - ERICard-Nr. 7-01 - UN2909

Stoff RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - FABRIKATE AUS NATÜRLICHEM URANIUM oder AUS ABGEREICHERTEM URANIUM oder AUS NATÜRLICHEM THORIUM
UN-Nummer 2909
Gefahrnummer
ADR-Gefahrzettel
ADR-Klasse 7
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
ERI-Card 7-01
  • Stoff mit begrenztem radiologischen Gefährdungspotential: Geringe Personengefährdung durch äußere Bestrahlung.
  • Max. Dosisleistung an der Oberfläche des unbeschädigten Versandstückes: 0,005 mSv/h.
  • Kontaminations- und Inkorporationsgefahr nur bei beschädigten Versandstücken.
  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
  • Personendosimeter und Dosisleistungsmeßgerät

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Mit dem Wind vorgehen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Zuständige Behörden benachrichtigen.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Ausgetretenen Stoff oder aus einer Abschirmung herausgefallenen Strahler nicht berühren.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Mit allen verfügbaren Mitteln löschen, aber keinen Vollstrahl einsetzen!
  • Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen.
  • Löschmittel sparsam einsetzen und zurückhalten.
  • Betroffene Personen aus dem Gefahrenbereich retten; die medizinische Versorgung hat Vorrang vor Maßnahmen des Strahlenschutzes.
  • Erste Hilfe darf nur von Einsatzkräften mit geeigneter Schutzausrüstung geleistet werden.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, hierbei (z.B mit einer Maske) die Atemwege schützen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=29091774

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

  • cbrn/ericards/klasse_7/29091774.txt
  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:20
  • (Externe Bearbeitung)