cbrn:biologisch:start

Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.

Bio-Einsatz

Die eigentliche Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt, die Feuerwehr wird nur in Amtshilfe tätig!

  • welche Materialien/Mikroorganismen handelt es sich?
    • entsprechende Risikogruppe (Kennzeichnung)?
      • medizinischische Bereiche sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, hier besonders gründliche Erkundung
      • bei unzureichenden Erkundungsergebnisse Trupps in Körperschutzform 3 ausrüsten
    • Eigenschaften?
      • Ansteckungsgefahr
      • Übertragungswege
      • Infektionswege
      • Überlebensbedingungen
      • Gefährlichkeit für Menschen, Tiere und Umwelt
    • Welche Art und Menge?
  • Standorte von Kühl-, Gefrier- und Brutschränken, Sicherheitswerkbänken
  • ggf. weitere chemische oder radioaktive Gefahrstoffe?
  • Art und Werkstoff des Aufbewahrungsbehälters
  • wirksame Desinfektion? Lagerort des vom Labor vorgehaltenen Desinfektionsmittels?
  • Funktion von Schleusen und Lüftungssystem
  • Rückhalteeinrichtungen gegen Ausbreitung in Atmosphäre und über Abwasser vorhanden? ggf. (Lösch-)Wasserrückhaltung einrichten

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Maßnahmen entsprechend Szenario:

  • Vorgehen nach GAMS-Regel
    • Menschenrettung aus S4-Laboren nur in Absprache mit dem zuständigen Erlaubnisinhaber oder einem vorab bestimmten fachkundigen Person
  • Evtl. Einsatz von Langzeit-PAs (z.B. Doppelflaschengeräte), um eine Desinfektion durchführen zu können ohne von PA auf Filter wechseln zu müssen
  • (Schaden-)Ausbreitung, insbesondere von den B-Gefahrstoffen, verhindern durch
    • verbringen in nicht gefährdeten Bereich oder Desinfektion
    • Geschlossene Behälter, Verpackungen, Schränke mit unbekanntem Inhalt oder B-Gefahrstoffen nicht öffnen!
    • Fenster und Türen nur Öffnen wenn unbedingt notwendig, danach sofort wieder schließen!
      • Beim Vorhandensein von Schleusen die Einsatzstelle nur durch diese Betreten und Verlassen
      • Deaktivierung von Schleusen nur in Rücksprache mit fachkundiger Person
    • sparsamer Löschmitteleinsatz
    • beim Auftreten von Flüssigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs diesen Vergrößern
  • Not-Aus-Taster neben Labortüren betätigen
  • Zum Umgang mit Verletzten siehe Desinfektion
  • Tiere nur nach Rücksprache mit Laborbetreiber retten
  • Schleusen nicht durch Schläuche außer Funktion setzen
  • vorzugsweise trag- oder fahrbare Löschgeräte verwenden (Feuerlöscher, Kübelspritze, …)
  • Fenster zum Belüften nur nach Absprache öffnen
  • Entstehungsbrände möglichst mit Kohlenstoffdioxid löschen
  • Wasser nur sparsam und vorsichtig verwenden
  • Risikobeurteilung nur schwer möglich
  • Ansteckungsgefahr (eigenständige Übertragung auf weitere Personen); Seuchen-/Epidemiegefahr
    • biologische Arbeitsstoffe sind vermehrungsfähig (ab Schutzstufe 2)
  • Krankheitserreger können mit den Mitteln der Feuerwehr nicht nachgewiesen werden
  • weitere Labor-spezifische Gefahren möglich:
    • Einrichtung (Gefahrstoffe, Zentrifugen, Brutschränke,…)
    • Fluchterschwernis durch verriegelnde Türen und Unterdruck
    • evtl. ausgelöste Löschanlagen
  • genauste Dokumentation, Einsatzkräfte namentlich festhalten
  • verstärkte Einsatzhygiene
  • Einsatzkräfte unter Angabe des vorgefundenen B-Gefahrstoffs einem geeigneten Arzt vorstellen bei Einsatz in
    • Gefahrengruppe 2 bei besonderen Vorkommnissen
    • Gefahrengruppe 3
    • Erkrankung nach dem Einsatz, die damit in Zusammenhang stehen könnte; dann erneute Vorstellung aller beteiligter Personen
  • Wird Rettungsdienstpersonal im Gefahrenbereich eingesetzt, steht dieses nicht für den Transport des Patienten ins Krankenhaus zur Verfügung. In diesem Fall müssen also die erforderlichen Rettungsmittel doppelt angefordert werden.
  • Die Inkubationszeit kann mehrere Tage betragen
    • Personen im Wirkradius müssen sich nicht unbedingt anstecken, vor allem wenn sie PSA tragen oder z.B. geimpft sind
  • Personen und Geräte gelten bis zur Desinfektion und Reinigung als kontaminiert
  • Umwelt-/ Wassergefährdung
  • Kontamination von Lebensmitteln in der Umgebung
  • Labore ab Schutzstufe 2 sollten in Absprache mit der Feuerwehr geeignetes Desinfektionsmittel vorhalten

Es gibt nur 5 UN-Nummern, die bei Gefahrguttransporten von biologischen Stoffen in Frage kommen:

UN-Nummer ADR-Klasse Bezeichnung (unterlegt mit dem Link zur entsprechenden ERICard soweit vorhanden)
2814 6.2 Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen
2900 6.2 Ansteckungsgefährlicher Stoff, nur gefährliche für Tiere
3245 9 gentechnisch veränderte Mikroorganismen
3291 6.2 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g. oder (bio)medizinischer Abfall, n.a.g. oder vorschriftsgemässer medizinischer Abfall, n.a.g.
3373 6.2 biologischer Stoff, Kategorie B
  • Auf der Seite Gefahrstoffdatenbanken ist die GESTIS-Biostoffdatenbank verlinkt, die Informationen zu biologischen Arbeitsstoffen (z.B. entsprechende Risikogruppe, Desinfektionsmaßnahmen, …) enthält.
  • Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007
  • Ausbildungsunterlagen B-Einsatz, Feuerwehr Kaiserslautern
  • FwDV 500, Ausgabe 2012
  • Biologische Gefahren I: Handbuch zum Bevölkerungsschutz, 3. Auflage, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn 2007
  • B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

B-Einsatz

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  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17
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