brand:allgemein:loeschanlagen

Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.

Löschanlagen

  1. Aufsuchen der Sprinklerzentrale (Feuerwehrplan, Alarmglocke, Pförtner fragen, Schilder)
  2. Bestimmung der ausgelösten Alarmventilstation, mögliche Indizien:
    • über BMZ
    • Sprinklerglocke
    • Kondenswasserbildung
    • Temperaturunterschied ober-/unterhalb Alarmventilstation
    • Vibration (der Verrohrung)
    • Manometer; Zeiger bewegen sich, Leuchtanzeigen
    • Wasser strömt aus Glocke
  3. Bestimmung des Schutzbereiches (Übersichtsplan)
  4. Kontrolle des Schutzbereiches
  5. Verständigung des verantwortlichen Betriebsangehörigen
  6. Bedienung und Steuerung der Sprinkleranlage
  7. Evtl. Außerbetriebnahme (nur bei Fehlalarm!)
    (Sprinklerpumpe am Schaltschrank abschalten, Entwässerungsventil öffnen, Absperrschieber betätigen)

Für allgemeine Aussagen zum Löschmittel CO2 siehe die Seite Löschmittel Kohlenstoffdioxid.

Anfahrt

Ist mit ausgelöster Anlage zu rechnen, gilt es bei der Fahrzeugaufstellung zu beachten:

  • Anfahrt mit dem Wind/Witterung allgemein beachten
  • nicht in Senken halten, sicheren Abstand zum Objekt wahren

an der Einsatzstelle

Schild "CO<sub>2</sub>-Löschanlage"

  • CO2-Löschanlage vorhanden? (auch im Feuerwehrplan falls vorhanden, ggf. Kopplung mit BMA), Kennzeichnung mit nebenstehendem Schild
  • hat die Anlage ausgelöst? (äußere Erkennungszeichen: Nebelbildung an Wändern und Dächern an den Druckentlastungsöffnungen, teilweise wird CO₂ mit Duftstoff versetzt)
  • Wo befindet sich der Löschbereich der Anlage? Befinden sich noch Personen dort?
  • Verletzte Personen außerhalb des Löschbereichs, insbesondere mit Atembeschwerden oder bewusstlos? Bei größerer Anzahl ggf. MANV!
  • Wo ist die Branderkennungs- und die Steuerungseinrichtung verbaut?
  • Innenerkundung, auch die Bedienung der BMZ, bei ausgelöster Anlage nur unter umluftunabhängigem Atemschutz!
  • Überprüfung von Gruben und Senken sowie angrenzende Nachbarobjekte auf CO₂.
  • Alle Einsatzkräfte auf Gefahr hinweisen!
  • ggf. nachfordern:
    • CO₂-Messgeräte
    • Umluftunabhängige Atemschutzgeräte und Atemschutzgeräteträger, wenn größere Bereiche zu kontrollieren sind.
    • Belüftungsgeräte, wenn die CO₂-Wolke nicht von alleine abzieht
    • Polizei zum weiträumigen Absperren des Gefahrenbereichs.

besondere Gefahren

  • überschüssiges Löschmittel tritt durch Entlastungsöffnungen aus und kann in andere, unbeteiligte Bereiche eindringen
  • Sichtbehinderungen
  • Erfrierungsgefahr durch kaltes Gas, insbesondere an Bauteilen der Löschanlage
  • je nach Anlagenart bis zu 50t CO2
  • löschwirksame Konzentration muss für mindestens 10 Minuten erhalten bleiben
  • Messung auf Nichtvorhandensein von CO₂ nur über die Sauerstoffkonzentration, wenn der gemessene Wert für Sauerstoff bei 21% liegt. Bei darunterliegenden Sauerstoffkonzentrationen kann bereits eine gefährliche oder tödliche CO₂-Konzentration erreicht sein obwohl sich noch genug Sauerstoff in der Umgebungsluft befindet. Dann darf die Messung nur mit einem CO₂-Messgerät erfolgen.
  • brand/allgemein/loeschanlagen.txt
  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17
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