Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.
Bio-Einsatz
zu treffende Maßnahmen
Die eigentliche Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt, die Feuerwehr wird nur in Amtshilfe tätig!
Erkundung
- welche Materialien/Mikroorganismen handelt es sich?
- entsprechende Risikogruppe (Kennzeichnung)?
- medizinischische Bereiche sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, hier besonders gründliche Erkundung
- bei unzureichenden Erkundungsergebnisse Trupps in Körperschutzform 3 ausrüsten
- Eigenschaften?
- Ansteckungsgefahr
- Übertragungswege
- Infektionswege
- Überlebensbedingungen
- Gefährlichkeit für Menschen, Tiere und Umwelt
- Welche Art und Menge?
- Standorte von Kühl-, Gefrier- und Brutschränken, Sicherheitswerkbänken
- ggf. weitere chemische oder radioaktive Gefahrstoffe?
- Art und Werkstoff des Aufbewahrungsbehälters
- wirksame Desinfektion? Lagerort des vom Labor vorgehaltenen Desinfektionsmittels?
- Funktion von Schleusen und Lüftungssystem
- Rückhalteeinrichtungen gegen Ausbreitung in Atmosphäre und über Abwasser vorhanden? ggf. (Lösch-)Wasserrückhaltung einrichten
Vorgehen
Maßnahmen entsprechend Szenario:
- Labore entsprechend ihrer Schutzstufe
- Transportunfälle wie Gefahrengruppe 2 behandeln
- potentielle terroristische Anschläge wie Gefahrengruppe 3
- Vorgehen nach GAMS-Regel
- Menschenrettung aus S4-Laboren nur in Absprache mit dem zuständigen Erlaubnisinhaber oder einem vorab bestimmten fachkundigen Person
- Evtl. Einsatz von Langzeit-PAs (z.B. Doppelflaschengeräte), um eine Desinfektion durchführen zu können ohne von PA auf Filter wechseln zu müssen
- (Schaden-)Ausbreitung, insbesondere von den B-Gefahrstoffen, verhindern durch
- verbringen in nicht gefährdeten Bereich oder Desinfektion
- Geschlossene Behälter, Verpackungen, Schränke mit unbekanntem Inhalt oder B-Gefahrstoffen nicht öffnen!
- Fenster und Türen nur Öffnen wenn unbedingt notwendig, danach sofort wieder schließen!
- Beim Vorhandensein von Schleusen die Einsatzstelle nur durch diese Betreten und Verlassen
- Deaktivierung von Schleusen nur in Rücksprache mit fachkundiger Person
- sparsamer Löschmitteleinsatz
- beim Auftreten von Flüssigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs diesen Vergrößern
- Not-Aus-Taster neben Labortüren betätigen
- Zum Umgang mit Verletzten siehe Desinfektion
- Tiere nur nach Rücksprache mit Laborbetreiber retten
Brandbekämpfung
- Schleusen nicht durch Schläuche außer Funktion setzen
- vorzugsweise trag- oder fahrbare Löschgeräte verwenden (Feuerlöscher, Kübelspritze, …)
- Fenster zum Belüften nur nach Absprache öffnen
- Entstehungsbrände möglichst mit Kohlenstoffdioxid löschen
- Wasser nur sparsam und vorsichtig verwenden
besondere Gefahren
- Risikobeurteilung nur schwer möglich
- Ansteckungsgefahr (eigenständige Übertragung auf weitere Personen); Seuchen-/Epidemiegefahr
- biologische Arbeitsstoffe sind vermehrungsfähig (ab Schutzstufe 2)
- Krankheitserreger können mit den Mitteln der Feuerwehr nicht nachgewiesen werden
- weitere Labor-spezifische Gefahren möglich:
- Einrichtung (Gefahrstoffe, Zentrifugen, Brutschränke,…)
- Fluchterschwernis durch verriegelnde Türen und Unterdruck
- evtl. ausgelöste Löschanlagen
bei Einsatzende
- genauste Dokumentation, Einsatzkräfte namentlich festhalten
- verstärkte Einsatzhygiene
- Einsatzkräfte unter Angabe des vorgefundenen B-Gefahrstoffs einem geeigneten Arzt vorstellen bei Einsatz in
- Gefahrengruppe 2 bei besonderen Vorkommnissen
- Gefahrengruppe 3
- Erkrankung nach dem Einsatz, die damit in Zusammenhang stehen könnte; dann erneute Vorstellung aller beteiligter Personen
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
- Wird Rettungsdienstpersonal im Gefahrenbereich eingesetzt, steht dieses nicht für den Transport des Patienten ins Krankenhaus zur Verfügung. In diesem Fall müssen also die erforderlichen Rettungsmittel doppelt angefordert werden.
- Die Inkubationszeit kann mehrere Tage betragen
- Personen im Wirkradius müssen sich nicht unbedingt anstecken, vor allem wenn sie PSA tragen oder z.B. geimpft sind
- Personen und Geräte gelten bis zur Desinfektion und Reinigung als kontaminiert
- Umwelt-/ Wassergefährdung
- Kontamination von Lebensmitteln in der Umgebung
- Labore ab Schutzstufe 2 sollten in Absprache mit der Feuerwehr geeignetes Desinfektionsmittel vorhalten
Kennzeichnung bei Gefahrguttransporten
Es gibt nur 5 UN-Nummern, die bei Gefahrguttransporten von biologischen Stoffen in Frage kommen:
UN-Nummer | ADR-Klasse | Bezeichnung (unterlegt mit dem Link zur entsprechenden ERICard soweit vorhanden) |
---|---|---|
2814 | 6.2 | Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen |
2900 | 6.2 | Ansteckungsgefährlicher Stoff, nur gefährliche für Tiere |
3245 | 9 | gentechnisch veränderte Mikroorganismen |
3291 | 6.2 | Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g. oder (bio)medizinischer Abfall, n.a.g. oder vorschriftsgemässer medizinischer Abfall, n.a.g. |
3373 | 6.2 | biologischer Stoff, Kategorie B |
weitere Seiten im Bereich Bio-Einsatz
Weblinks
- Auf der Seite Gefahrstoffdatenbanken ist die GESTIS-Biostoffdatenbank verlinkt, die Informationen zu biologischen Arbeitsstoffen (z.B. entsprechende Risikogruppe, Desinfektionsmaßnahmen, …) enthält.
Quellenangabe
- Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007
- Ausbildungsunterlagen B-Einsatz, Feuerwehr Kaiserslautern
- FwDV 500, Ausgabe 2012
- Biologische Gefahren I: Handbuch zum Bevölkerungsschutz, 3. Auflage, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn 2007
- B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
Stichwörter
B-Einsatz