Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.
Fahrzeugbrand
zu treffende Maßnahmen
- Fahrzeugaufstellung wenn möglich erhöht (Ausbreitung brennbarer flüssiger Betriebsstoffe) und mit dem Wind
- Verkehrsraum absichern, Absperrgrenzen festlegen
- Menschenrettung durchführen
- vom Brand betroffene Objekte in der Nähe?
- Feststellung was geladen ist → neben „normalem“ Gefahrgut ggf. Flüssiggasbehälter für Eigenbedarf bei LKWs und Wohnmobilen
- Alternative Antriebe (Erkennung alternativer Fahrzeugantriebe)?
- Fahrzeug festsetzen (z.B. mit Radkeil → Gefahr von Selbststartern)
- soweit möglich, alle Arbeiten seitlich ausführen (Löschen, Batterie abklemmen, etc. → Gefahr von Selbststartern)
- Löscheinsatz durchführen; zum Erstangriff Wurfweite des Strahlrohrs ausnutzen, erst dann nähern
Annäherung schräg zum Fahrzeug (platzende Reifen!)- Löschmittel Wasser, Schaum, evtl. Pulver
Vorsicht bei Metallbränden, z.B. Brand von Aluminium- oder Magnesium-Motorblock, -Getriebe, … - Kühlen/Schutz der Umgebung geht i.d.R. vor Ablöschen des Fahrzeugs
- beim Öffnen von Motorhaube / Kofferraum Trupp mit Rohr in Bereitschaft stellen
- Batterie nach Ablöschen des Brandes umgehend abklemmen
- ausgelaufene Betriebsstoffe aufnehmen
besondere Gefahren
- Alternative Antriebe → Berstgefahr von Gastanks etc.
- Auslösen von Airbags aufgrund thermischer Beaufschlagung
- explosionsartiges Bersten von Gasdruckdämpfern, Stoßdämpfern, Reifen, Felgen
- Gesundheitsgefahr durch kohlenstoff-faserverstärkte Kunststoffe (CFK)
- plötzliches Absacken von Fahrzeugen mit Luftfederung
- auslaufende/platzende Batterie (abhängig von Technologie, siehe Lithium-Ionen-Akku / Nickel-Metall-Hydrid-Akku)
- Fahrzeuge können von selbst starten und sich brennend fortbewegen
- Verletzung von Einsatzkräften und anderen Personen
- Brandausbreitung
- Brandausbreitung: Flammenübersprung, Strahlungswärme, Funkenflug, auslaufende/brennende Kraftstoffe
- Umweltschäden: kontaminiertes Löschwasser und Schaum (Löschwasserrückhaltung), auslaufende Betriebsstoffe
weitere Hinweise
selbststartende Fahrzeuge
Brennende und auch gelöschte Fahrzeugen (auch nach vielen Stunden) können ohne Fremdeinwirkung den Motor starten und sich in Bewegung setzen. Dies stellt eine Gefahr für Einsatzkräfte und Brandausbreitung dar. Wirksame Gegenmaßnahme ist das Abklemmen der Fahrzeugbatterie.
Quellenangabe
- B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
- Standard-Einsatz-Regel Kraftfahrzeugbrände, Feuerwehr Ditzingen
- Ausbildungsunterlagen zum Thema „Fahrzeugbrände“ der FF Eisenberg (Pfalz)
Stichwörter
PKW-Brand LKW-Brand