technische_hilfe:verkehrsunfall:erkennung_alternativer_fahrzeugantriebe

Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.

Erkennung alternativer Fahrzeugantriebe

  • Austretende Betriebsstoffe, z.B.:
    • Zisch- oder Knattergeräusche
    • Gasgeruch
    • Lachen- oder Nebelbildung
  • Unterboden, Motor- und Kofferraum, z.B.:
    • Gastanks
    • orangene Hochvoltleitungen
  • Tankdeckel öffnen, z.B.:
    • alternative Betankungs-/Ladesysteme
    • zusätzliche Tankdeckel
  • Oberflächen absuchen, z.B.:
    • Überdruckventile
    • Beschriftungen (Werbeaufkleber)
    • fehlender Auspuff
  • Personen (Fahrer) befragen
  • Kennzeichenabfrage wenn möglich / nach Rettungsdatenblatt suchen
  • Komponenten auf Lage und Beschädigung prüfen
  • Einsatzkräfte auf Gefahren hinweisen
  • Gefahrenbereich markieren/absperren

Merkmale Hybridfahrzeuge

  • Versuchen alle Komponenten des Systems zu lokalisieren
    • Akku ist i.d.R. im Heck des Fahrzeugs; unter Kofferraumboden und unter Fahrzeug nachsehen. Dabei auf Warnhinweise („Gefahr durch Strom“) achten. Batteriegehäuse unter keinen Umständen öffnen oder gar entfernen!
    • auf dicke (orange) Kabel im Schweller/unter dem Fahrzeug achten
    • Elektromotoren können auch direkt an den Rädern sein

zusätzliche Merkmale reiner Elektrofahrzeuge

  • kein Auspuff und andere typische Elemente von Verbrennungsmotoren

E-Kennzeichen

E-Kennzeichen

Seit September 2015 werden Kennzeichen, die auf ein E enden, an Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge vergeben. Sie ermöglichen dem Besitzer einige Vorteile, sind aber freiwillig, d.h. nicht jedes Hybrid-/Elektrofahrzeug ist mit einem E-Kennzeichen versehen. Ist an einem Fahrzeug aber ein solches Kennzeichen angebracht, so kann sicher davon ausgegangen werden dass es sich um einen entsprechenden Antrieb handelt.

  • Keine Kennzeichnungspflicht
    • oftmals nachgerüstet, daher nicht an Schriftzug z.B. auf Heckklappe erkennbar
  • Flüssiggastank
    • bei Nachrüstungen meist im Kofferraum (Zylindertank) oder in Reserveradmulde (Rundtank) , bei Serienfahrzeugen auch unter dem Fahrzeug möglich
    • Schweißnähte vom Fertigungsprozess können existieren (Betriebsdruck ca. 8 bis 10 bar, Prüfdruck ca. 30 bar, Temperaturbereich -20 °C bis +65 °C)
    • Einfüllstutzen hinter normaler Tankklappe, in Stoßfängern oder generell an Karosserie; meist im hinteren Bereich
    • Tankvolumen ca. 60 bis 200 Liter (Zylindertanks), 40 bis 85 Liter (Rundtanks)
  • nach Öffnen der Motorhaube zusätzliche Einspritzanlage erkennbar
  • teilweise Umschalter und/oder Druckanzeige im Armaturenbrett
  • Bezeichnungen: Autogas, LPG (Liquified Petroleum Gas), GPL (Gaz Petroleum Liquide), Treibgas, Propan, Butan
  • Flüssiggas wird odoriert, bei Gasaustritt (z.B. im/am Kofferraum) ist dieses zu riechen

Vorgehenshinweise Autogasfahrzeuge (LPG)

  • Erdgas-Fahrzeuge unterliegen grundsätzlich keiner Kennzeichnungspflicht, aber:
    • Nutzfahrzeuge und Busse müssen mit CNG-Aufkleber gekennzeichnet werden
    • derzeit noch oft Kennzeichnung durch Werbeaufkleber
    • Herstellerspezifische Bezeichnungen: CNG, NGT, ECOFuel, Natural Power, BiFuel
  • Erdgastank
    • zylindrische Form
    • keine Schweißnähte (da Prüfdruck 600 bar)
    • Einfüllstutzen hinter normaler Tankklappe, in Stoßfängern oder generell an Karosserie
    • Tankvolumen bei Nutzfahrzeugen bis 2.000 Liter, oft mehrere Flaschen die sich in Umhausungen oder auf dem Dach befinden
  • nach Öffnen der Motorhaube zusätzliche Einspritzanlage erkennbar
  • typischer Geruch von austretendem Erdgas durch Odorierungsstoff
  • CNG - Compressed Natural Gas
  • LNG - Liquified Natural Gas

Vorgehenshinweise Erdgasfahrzeuge (CNG und LNG)

  • Noch keine Serienfahrzeuge erhältlich, momentan reine Versuchs-Prototypen
  • Keine Kennzeichnungspflicht
    • meist Werbeaufschriften (z.B. H2)
  • Meist äußerlich erkennbare Teile wie z.B. Abblasöffnungen auf dem Dach beim BMW 7er-Versuchsfahrzeug

Vorgehenshinweise Wasserstofffahrzeuge

  • Gerhard Schmöller, Tim Pelzl, Rolf Erbe: Einsatz an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. In: Brandschutz 2/2013, S. 96 ff.
  • BGI/GUV-I 8664: Rettungs- und Löscharbeiten an PKW mit alternativer Antriebstechnik, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) 2012
  • Grafik E-Kennzeichen: modifizierte Version der Grafik KFZmod.png, veröffentlicht vom Wikipedia-User LuisCosta unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz.
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  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17
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