cbrn:allgemein:dekontamination:verletztendekontamination

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Verletztendekontamination

Kontaminierte Verletzte sind:

  • Personen im Gefahrenbereich ohne Schutzkleidung
  • Einsatzkräfte, die Schutzkleidung ohne Dekon ablegen mussten
  • Einsatzkräfte mit Verdacht auf Hautkontamination

Siehe auch den Hauptartikel Dekontamination sowie Kontaminationsnachweis (A-Dekon), Desinfektion (B-Dekon) und C-Dekon

  • Kontaminierte Verletzte - soweit medizinisch vertretbar - unter Verantwortung und Anleitung des Rettungsdienstes (Notarzt) dekontaminieren.
  • darauf achten, dass keine Schadstoffe inkorporiert werden (z. B. durch Mund, Nase, Ohren oder offene Wunden). Diese ggf. vorher abdecken.
  • Bei ABC-Gefahrstoffen, die bei Kontaminationsverschleppung eine erhebliche Schadenausweitung hervorrufen würden (z. B. Kampfstoffe und ansteckungsgefährliche Stoffe), ist eine Dekontamination/Desinfektion direkt an der Einsatzstelle erforderlich
  1. Basic Life Support (lebensrettende Sofortmaßnahmen)
  2. Entkleidung und Spot-Dekontamination
  3. ggf. erweiterte medizinische Maßnahmen
  4. ggf. Nassdekontamination

Priorisierung

Die Dekon V sollte in folgender Reihenfolge geschehen:

  1. Wundbereiche kontaminiert
  2. Gesicht kontaminiert
  3. Haut- / Körperoberfläche kontaminiert
  4. (Ober-) Bekleidung kontaminiert
  • Spülung der Augen mit 0,9%iger Natriumchlord-Lösung (aus dem Rettungsdienst)
  • vfdb-Richtlinie 10/04, Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V
  • B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Dekon-V, V-Dekon

  • cbrn/allgemein/dekontamination/verletztendekontamination.txt
  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:18
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