Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherNach oben Bio-Einsatz zu treffende Maßnahmen Die eigentliche Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt, die Feuerwehr wird nur in Amtshilfe tätig! Erkundung welche Materialien/Mikroorganismen handelt es sich? entsprechende Risikogruppe (Kennzeichnung)? medizinischische Bereiche sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, hier besonders gründliche Erkundung bei unzureichenden Erkundungsergebnisse Trupps in Körperschutzform 3 ausrüsten Eigenschaften? Ansteckungsgefahr Übertragungswege Infektionswege Überlebensbedingungen Gefährlichkeit für Menschen, Tiere und Umwelt Welche Art und Menge? Standorte von Kühl-, Gefrier- und Brutschränken, Sicherheitswerkbänken ggf. weitere chemische oder radioaktive Gefahrstoffe? Art und Werkstoff des Aufbewahrungsbehälters wirksame Desinfektion? Lagerort des vom Labor vorgehaltenen Desinfektionsmittels? Funktion von Schleusen und Lüftungssystem Rückhalteeinrichtungen gegen Ausbreitung in Atmosphäre und über Abwasser vorhanden? ggf. (Lösch-)Wasserrückhaltung einrichten Vorgehen klasse_6-2 Maßnahmen entsprechend Szenario: Labore entsprechend ihrer Schutzstufe Transportunfälle wie Gefahrengruppe 2 behandeln potentielle terroristische Anschläge wie Gefahrengruppe 3 Vorgehen nach GAMS-Regel Menschenrettung aus S4-Laboren nur in Absprache mit dem zuständigen Erlaubnisinhaber oder einem vorab bestimmten fachkundigen Person Evtl. Einsatz von Langzeit-PAs (z.B. Doppelflaschengeräte), um eine Desinfektion durchführen zu können ohne von PA auf Filter wechseln zu müssen (Schaden-)Ausbreitung, insbesondere von den B-Gefahrstoffen, verhindern durch verbringen in nicht gefährdeten Bereich oder Desinfektion Geschlossene Behälter, Verpackungen, Schränke mit unbekanntem Inhalt oder B-Gefahrstoffen nicht öffnen! Fenster und Türen nur Öffnen wenn unbedingt notwendig, danach sofort wieder schließen! Beim Vorhandensein von Schleusen die Einsatzstelle nur durch diese Betreten und Verlassen Deaktivierung von Schleusen nur in Rücksprache mit fachkundiger Person sparsamer Löschmitteleinsatz beim Auftreten von Flüssigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs diesen Vergrößern Not-Aus-Taster neben Labortüren betätigen Zum Umgang mit Verletzten siehe Desinfektion Tiere nur nach Rücksprache mit Laborbetreiber retten Brandbekämpfung Schleusen nicht durch Schläuche außer Funktion setzen vorzugsweise trag- oder fahrbare Löschgeräte verwenden (Feuerlöscher, Kübelspritze, …) Fenster zum Belüften nur nach Absprache öffnen Entstehungsbrände möglichst mit Kohlenstoffdioxid löschen Wasser nur sparsam und vorsichtig verwenden besondere Gefahren Risikobeurteilung nur schwer möglich Ansteckungsgefahr (eigenständige Übertragung auf weitere Personen); Seuchen-/Epidemiegefahr biologische Arbeitsstoffe sind vermehrungsfähig (ab Schutzstufe 2) Krankheitserreger können mit den Mitteln der Feuerwehr nicht nachgewiesen werden weitere Labor-spezifische Gefahren möglich: Einrichtung (Gefahrstoffe, Zentrifugen, Brutschränke,…) Fluchterschwernis durch verriegelnde Türen und Unterdruck evtl. ausgelöste Löschanlagen bei Einsatzende genauste Dokumentation, Einsatzkräfte namentlich festhalten verstärkte Einsatzhygiene Einsatzkräfte unter Angabe des vorgefundenen B-Gefahrstoffs einem geeigneten Arzt vorstellen bei Einsatz in Gefahrengruppe 2 bei besonderen Vorkommnissen Gefahrengruppe 3 Erkrankung nach dem Einsatz, die damit in Zusammenhang stehen könnte; dann erneute Vorstellung aller beteiligter Personen Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise Wird Rettungsdienstpersonal im Gefahrenbereich eingesetzt, steht dieses nicht für den Transport des Patienten ins Krankenhaus zur Verfügung. In diesem Fall müssen also die erforderlichen Rettungsmittel doppelt angefordert werden. Die Inkubationszeit kann mehrere Tage betragen Personen im Wirkradius müssen sich nicht unbedingt anstecken, vor allem wenn sie PSA tragen oder z.B. geimpft sind Personen und Geräte gelten bis zur Desinfektion und Reinigung als kontaminiert Umwelt-/ Wassergefährdung Kontamination von Lebensmitteln in der Umgebung Labore ab Schutzstufe 2 sollten in Absprache mit der Feuerwehr geeignetes Desinfektionsmittel vorhalten Kennzeichnung bei Gefahrguttransporten Es gibt nur 5 UN-Nummern, die bei Gefahrguttransporten von biologischen Stoffen in Frage kommen: UN-Nummer ADR-Klasse Bezeichnung (unterlegt mit dem Link zur entsprechenden ERICard soweit vorhanden) 2814 6.2 Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen 2900 6.2 Ansteckungsgefährlicher Stoff, nur gefährliche für Tiere 3245 9 gentechnisch veränderte Mikroorganismen 3291 6.2 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g. oder (bio)medizinischer Abfall, n.a.g. oder vorschriftsgemässer medizinischer Abfall, n.a.g. 3373 6.2 biologischer Stoff, Kategorie B weitere Seiten im Bereich Bio-Einsatz {{simplenavi>cbrn:biologisch}} Weblinks Auf der Seite Gefahrstoffdatenbanken ist die GESTIS-Biostoffdatenbank verlinkt, die Informationen zu biologischen Arbeitsstoffen (z.B. entsprechende Risikogruppe, Desinfektionsmaßnahmen, …) enthält. Quellenangabe Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007 Ausbildungsunterlagen B-Einsatz, Feuerwehr Kaiserslautern FwDV 500, Ausgabe 2012 Biologische Gefahren I: Handbuch zum Bevölkerungsschutz, 3. Auflage, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn 2007 B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie Stichwörter B-Einsatz [ close ] Aktiviere komplexe Tabellen Editorhöhe px Zusätzliche Unterstützung beim Einfügen von Bildern aus der Zwischenablage Ein Zusammenfassung: Kleine Änderungen cbrn/biologisch/start.txt Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17(Externe Bearbeitung)