technische_hilfe:wasserschaden

Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.

Wasserschaden

  • ggf. Energieversorger zur Abschaltung überschwemmter Elektroversorgung nachfordern
    • bei überschwemmten Wohnungen ggf. angrenzende Nutzungseinheiten ebenfalls stromlos schalten lassen
  • Gibt es Einrichtungen im Objekt die unbedingt auf Strom-/Wasserversorgung angewiesen sind (z.B. Dialyse-Praxis)?
  • Elektrischer Schlag aufgrund überschwemmter elektrischer Leitungen
  • gefährliche Stoffe im betroffenen Bereich?
  • bei überschwemmten Kellern, insbesondere wenn der Keller nicht für Wohn- oder geschäftliche Zwecke verwendet wird, sind Stromleitungen in der Regel nicht weiter herunter als in 1 m Höhe verlegt. Hierbei muss aber beachtet werden, dass eingesteckte elektrische Geräte auch eine Gefahr darstellen können wenn diese direkt auf dem Boden stehen.
  • Feuerwehrstromerzeuger zum Betrieb der Tauchpumpe nutzen, Anschluss an Steckdosen im Schadensobjekt nur mit Fehlerstromschutzschalter
  • Bei Schaden an der Wasserleitung: Zuständigkeit bis einschließlich der Wasseruhr liegt beim Versorger, dahinter beim Objekteigentümer
  • B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Wasser im Keller

  • technische_hilfe/wasserschaden.txt
  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17
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