Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.
Erkennung alternativer Fahrzeugantriebe
zu treffende Maßnahmen
Anwendung der AUTO-Regel bei der Erkundung
- Austretende Betriebsstoffe, z.B.:
- Zisch- oder Knattergeräusche
- Gasgeruch
- Lachen- oder Nebelbildung
- Unterboden, Motor- und Kofferraum, z.B.:
- Gastanks
- orangene Hochvoltleitungen
- Tankdeckel öffnen, z.B.:
- alternative Betankungs-/Ladesysteme
- zusätzliche Tankdeckel
- Oberflächen absuchen, z.B.:
- Überdruckventile
- Beschriftungen (Werbeaufkleber)
- fehlender Auspuff
Erkundung allgemein
- Personen (Fahrer) befragen
- Kennzeichenabfrage wenn möglich / nach Rettungsdatenblatt suchen
- Komponenten auf Lage und Beschädigung prüfen
- Einsatzkräfte auf Gefahren hinweisen
- Gefahrenbereich markieren/absperren
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Merkmale Elektro- und Hybridfahrzeuge
Merkmale Hybridfahrzeuge
- Versuchen alle Komponenten des Systems zu lokalisieren
- Akku ist i.d.R. im Heck des Fahrzeugs; unter Kofferraumboden und unter Fahrzeug nachsehen. Dabei auf Warnhinweise („Gefahr durch Strom“) achten. Batteriegehäuse unter keinen Umständen öffnen oder gar entfernen!
- auf dicke (orange) Kabel im Schweller/unter dem Fahrzeug achten
- Elektromotoren können auch direkt an den Rädern sein
zusätzliche Merkmale reiner Elektrofahrzeuge
- kein Auspuff und andere typische Elemente von Verbrennungsmotoren
E-Kennzeichen
Seit September 2015 werden Kennzeichen, die auf ein E enden, an Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge vergeben. Sie ermöglichen dem Besitzer einige Vorteile, sind aber freiwillig, d.h. nicht jedes Hybrid-/Elektrofahrzeug ist mit einem E-Kennzeichen versehen. Ist an einem Fahrzeug aber ein solches Kennzeichen angebracht, so kann sicher davon ausgegangen werden dass es sich um einen entsprechenden Antrieb handelt.
Merkmale Autogasfahrzeuge (LPG)
- Keine Kennzeichnungspflicht
- oftmals nachgerüstet, daher nicht an Schriftzug z.B. auf Heckklappe erkennbar
- Flüssiggastank
- bei Nachrüstungen meist im Kofferraum (Zylindertank) oder in Reserveradmulde (Rundtank) , bei Serienfahrzeugen auch unter dem Fahrzeug möglich
- Schweißnähte vom Fertigungsprozess können existieren (Betriebsdruck ca. 8 bis 10 bar, Prüfdruck ca. 30 bar, Temperaturbereich -20 °C bis +65 °C)
- Einfüllstutzen hinter normaler Tankklappe, in Stoßfängern oder generell an Karosserie; meist im hinteren Bereich
- Tankvolumen ca. 60 bis 200 Liter (Zylindertanks), 40 bis 85 Liter (Rundtanks)
- nach Öffnen der Motorhaube zusätzliche Einspritzanlage erkennbar
- teilweise Umschalter und/oder Druckanzeige im Armaturenbrett
- Bezeichnungen: Autogas, LPG (Liquified Petroleum Gas), GPL (Gaz Petroleum Liquide), Treibgas, Propan, Butan
- Flüssiggas wird odoriert, bei Gasaustritt (z.B. im/am Kofferraum) ist dieses zu riechen
Merkmale Erdgasfahrzeuge (CNG und LNG)
- Erdgas-Fahrzeuge unterliegen grundsätzlich keiner Kennzeichnungspflicht, aber:
- Nutzfahrzeuge und Busse müssen mit CNG-Aufkleber gekennzeichnet werden
- derzeit noch oft Kennzeichnung durch Werbeaufkleber
- Herstellerspezifische Bezeichnungen: CNG, NGT, ECOFuel, Natural Power, BiFuel
- Erdgastank
- zylindrische Form
- keine Schweißnähte (da Prüfdruck 600 bar)
- Einfüllstutzen hinter normaler Tankklappe, in Stoßfängern oder generell an Karosserie
- Tankvolumen bei Nutzfahrzeugen bis 2.000 Liter, oft mehrere Flaschen die sich in Umhausungen oder auf dem Dach befinden
- nach Öffnen der Motorhaube zusätzliche Einspritzanlage erkennbar
- typischer Geruch von austretendem Erdgas durch Odorierungsstoff
- CNG - Compressed Natural Gas
- LNG - Liquified Natural Gas
Merkmale Wasserstofffahrzeuge
- Noch keine Serienfahrzeuge erhältlich, momentan reine Versuchs-Prototypen
- Keine Kennzeichnungspflicht
- meist Werbeaufschriften (z.B. H2)
- Meist äußerlich erkennbare Teile wie z.B. Abblasöffnungen auf dem Dach beim BMW 7er-Versuchsfahrzeug
Quellenangabe
- Gerhard Schmöller, Tim Pelzl, Rolf Erbe: Einsatz an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. In: Brandschutz 2/2013, S. 96 ff.
- BGI/GUV-I 8664: Rettungs- und Löscharbeiten an PKW mit alternativer Antriebstechnik, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) 2012
- Grafik E-Kennzeichen: modifizierte Version der Grafik KFZmod.png, veröffentlicht vom Wikipedia-User LuisCosta unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz.