erste_hilfe:verbrennung

Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.

Verbrennung

  • auf Eigensicherung achten (z.B. Unfallursache Stromunfall?)
  • schnellstmöglich mit Wasser, Feuerlöscher, Decke oder notfalls durch Ausrollen löschen (siehe auch Personenbrand)
  • brennende oder glühende Kleiderreste entfernen, wenn sie sich noch nicht mit der Haut verbunden haben. Verklebte Stellen mit Kleiderschere ausschneiden.
  • Betroffenen Bereich ggf. kühlen (siehe nächsten Abschnitt)
  • Wunde locker mit Brandwundenverbandtuch verbinden, keine Spezialverbände erforderlich!

Kühlung mit Leitungswasser (ca. 20 °C) nur bei kleineren Verbrennungen (bis ca. 5% der Körperoberfläche) zum Zweck der Schmerzbekämpfung. Größere Verbrennungen nach dem Ablöschen NICHT kühlen!

  • Größe der Handinnenfläche der Person entspricht 1% der Körperoberfläche
  • nur kühlen wenn Patient über deutliche Schmerzen klagt. Nicht bei Bewusstlosen kühlen!
  • maximal 15 Minuten kühlen, Gefahr der Unterkühlung
  • bei Kindern nur Extremitäten kühlen, bei mehreren Bereichen abwechselnd! Erhöhte Gefahr der Unterkühlung!

Die Kühlung dient rein der Schmerzbekämpfung, Gewebe kann dadurch nicht gerettet werden!

  • erste_hilfe/verbrennung.txt
  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17
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