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FERROSILICIUM mit mindestens 30 Masse-%, aber weniger als 90 Masse-% Silicium - UN 1408 - Gefahrnr. 462 - ERICard-Nr. 4-25 - UN1408

Stoff FERROSILICIUM mit mindestens 30 Masse-%, aber weniger als 90 Masse-% Silicium
UN-Nummer 1408
Gefahrnummer 462
ADR-Gefahrzettel +
ADR-Klasse 4.3
Klassifizierungscode WT2
Verpackungsgruppe III
ERI-Card 4-25
  • Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
  • Giftig bei Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt.
  • Reaktion mit Wasser, unter Bildung entzündbarer Gase.
  • Leicht oder spontan entzündbar.
  • Gefährliche Reaktion mit Wasser, bei Brand oder Brandeinwirkung.
  • Entwickelt giftige und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
  • Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen.
  • Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  • Ladung trocken halten. Kontakt mit Wasser vermeiden.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Mit Pulver löschen.
  • Nicht mit Wasser, Schaum oder Kohlendioxid löschen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
  • Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=14080684

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

  • cbrn/ericards/klasse_4-3/14080684.txt
  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:19
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