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PYROPHORER METALLORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF - UN 3392 - Gefahrnr. 333 - ERICard-Nr. 3-50 - UN3392

Stoff PYROPHORER METALLORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF
UN-Nummer 3392
Gefahrnummer 333
ADR-Gefahrzettel
ADR-Klasse 4.2
Klassifizierungscode S5
Verpackungsgruppe I
ERI-Card 3-50
  • Gefährlich für Augen und Atemwege.
  • Reaktion mit Wasser unter Bildung gefährlicher Gase.
  • Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
  • Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
  • Kann sich bei Luftkontakt selbst entzünden.
  • Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
  • Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Mit dem Wind vorgehen.
  • Ladung trocken halten. Kontakt mit Wasser vermeiden.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
  • Falls der Stoff flüssig ist, auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen.
  • Flüssigkeit mit trockenem Sand oder anderen geeigneten trockenen Materialien aufnehmen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Mit Pulver löschen.
  • Nicht mit Wasser, Schaum oder Kohlendioxid löschen.
  • Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort mit viel Wasser spülen und dann entfernen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
  • Betroffene Hautbereiche mit viel Wasser spülen.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
  • Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=33922164

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

  • cbrn/ericards/klasse_4-2/33922164.txt
  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:19
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