cbrn:chemisch:klasse_1:kampfmittelfund

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Kampfmittelfund

Zuständig für die Sicherung von Kampfmitteln ist Ordnungsamt und Polizei, die widerrum den Kampfmittelbeseitigungsdienst nachfordert (Ausnahme: Hamburg).

Kampfmittel nicht berühren! Niemals Veränderungen daran vornehmen!

  • Kampfmittel bis zum Eintreffen der Polizei sichern.
  • Bereich je nach Art des Kampfmittels absperren (Kampfmittelarten siehe Abschnitt „Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise“ unten). Eine konkrete Festlegung der Grenzen findet durch den Kampfmittelräumdienst statt.
  • Bereitstellungsraum für nachrückende Kräfte einrichten
  • ggf. Bereitstellung Brandschutz/Rettungsdienst für Entschärfungsteam - jedoch nicht im Gefahrenbereich!
  • ggf. Unterstützung bei der Räumung/Evakuierung
  • Presseauskünfte durch die Polizei
  • Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte

Besonders gefährliche Kampfmittel

  • mit chemischen Kampfstofffüllungen
  • die chemischen Veränderungen oder Alterungsprozessen unterlagen (Korrosion)
  • die Bränden oder mechanischen Belastungen ausgesetzt waren
  • Fliegerbomben die eine Lageänderung erfahren haben
  • Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV), also selbstgebaute Apparate, die ggf. auch nicht (direkt) als solche erkennbar sind

→ weiträumige Räumung des Fundortes und angrenzender Gebäude sowie des Durchgangsverkehrs im Nahbereich

Handhabungsunsichere Kampfmittel

  • Zünder (Detonatoren)
  • Granaten aller Kaliber (Gewehrgranaten)
  • Militärische Sprengkörper (Handgranaten)
  • Minen
  • Raketen (Panzerfaust)
  • Kampfmittel mit Kampfstofffüllung

→ Nahbereich sperren (50-Meter-Radius)

Handhabungssichere Kampfmittel

  • Kurz- und Langwaffen (Gewehre, Pistolen, o.Ä.)
  • Übliche Gewehr- und Pistolenmunition

→ Gegen Berührung sichern (um Polizei Spurensicherung zu ermöglichen)

Bombe, Bomben, Bombenfund, USBV, IED, Blindgänger, Munition, Fundmunition, Kampfmittelräumdienst, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Munitionsbergungsdienst

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  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:18
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