cbrn:allgemein:dekontamination:dekon-g

Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.

Gerätedekontamination

siehe auch den Hauptartikel Dekontamination

Für Dekontaminationsmittel-Empfehlungen, siehe die Seiten Kontaminationsnachweis (A-Dekon), Desinfektion (B-Dekon) und C-Dekon.

  • kontaminierte Geräte an der Einsatzstelle grob reinigen soweit möglich, um
    • die Transportfähigkeit herzustellen
    • eine Reaktion mit dem Schadstoff zu verhindern
  • kontaminierte Geräte verpacken (z.B. Foliensack) und beschriften (z.B. Anhänger/Aufkleber mit Einsatzort, -datum, Inhalt, Art der Kontamination) und in der nähe des Weißbereichs lagern, insofern dadurch keine Gefahren entstehen (z.B. radioaktive Strahlung)
  • kontaminierte Geräte nicht im Mannschaftsraum von Fahrzeugen transportieren
  • weiteres Vorgehen mit zuständiger Behörde abstimmen
  • bei Großschadensereignissen abwägen ob grob dekontaminiertes Gerät erneut eingesetzt werden kann
  • kontaminierte Geräte und Schadstoffe sicherstellen und verpacken falls möglich um weitere Gefahren abzuwenden
  • verpackte Geräte verbleiben im Gefahrenbereich soweit möglich
  • Abtransport nur veranlassen, wenn nicht durch zuständige Behörde möglich
  • FwDV 500, Stand 2012

Dekon-G

  • cbrn/allgemein/dekontamination/dekon-g.txt
  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:18
  • (Externe Bearbeitung)