Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.
Löschanlagen
Sprinkleranlagen
zu treffende Maßnahmen Sprinkleranlagen
- Aufsuchen der Sprinklerzentrale (Feuerwehrplan, Alarmglocke, Pförtner fragen, Schilder)
- Bestimmung der ausgelösten Alarmventilstation, mögliche Indizien:
- über BMZ
- Sprinklerglocke
- Kondenswasserbildung
- Temperaturunterschied ober-/unterhalb Alarmventilstation
- Vibration (der Verrohrung)
- Manometer; Zeiger bewegen sich, Leuchtanzeigen
- Wasser strömt aus Glocke
- Bestimmung des Schutzbereiches (Übersichtsplan)
- Kontrolle des Schutzbereiches
- Verständigung des verantwortlichen Betriebsangehörigen
- Bedienung und Steuerung der Sprinkleranlage
- Evtl. Außerbetriebnahme (nur bei Fehlalarm!)
(Sprinklerpumpe am Schaltschrank abschalten, Entwässerungsventil öffnen, Absperrschieber betätigen)
CO₂-Löschanlagen
Für allgemeine Aussagen zum Löschmittel CO2 siehe die Seite Löschmittel Kohlenstoffdioxid.
zu treffende Maßnahmen CO₂-Löschanlagen
Anfahrt
Ist mit ausgelöster Anlage zu rechnen, gilt es bei der Fahrzeugaufstellung zu beachten:
- Anfahrt mit dem Wind/Witterung allgemein beachten
- nicht in Senken halten, sicheren Abstand zum Objekt wahren
an der Einsatzstelle
- CO2-Löschanlage vorhanden? (auch im Feuerwehrplan falls vorhanden, ggf. Kopplung mit BMA), Kennzeichnung mit nebenstehendem Schild
- hat die Anlage ausgelöst? (äußere Erkennungszeichen: Nebelbildung an Wändern und Dächern an den Druckentlastungsöffnungen, teilweise wird CO₂ mit Duftstoff versetzt)
- Wo befindet sich der Löschbereich der Anlage? Befinden sich noch Personen dort?
- Verletzte Personen außerhalb des Löschbereichs, insbesondere mit Atembeschwerden oder bewusstlos? Bei größerer Anzahl ggf. MANV!
- Wo ist die Branderkennungs- und die Steuerungseinrichtung verbaut?
- Innenerkundung, auch die Bedienung der BMZ, bei ausgelöster Anlage nur unter umluftunabhängigem Atemschutz!
- Überprüfung von Gruben und Senken sowie angrenzende Nachbarobjekte auf CO₂.
- Alle Einsatzkräfte auf Gefahr hinweisen!
- ggf. nachfordern:
- CO₂-Messgeräte
- Umluftunabhängige Atemschutzgeräte und Atemschutzgeräteträger, wenn größere Bereiche zu kontrollieren sind.
- Belüftungsgeräte, wenn die CO₂-Wolke nicht von alleine abzieht
- Polizei zum weiträumigen Absperren des Gefahrenbereichs.
besondere Gefahren
- überschüssiges Löschmittel tritt durch Entlastungsöffnungen aus und kann in andere, unbeteiligte Bereiche eindringen
- Sichtbehinderungen
- Erfrierungsgefahr durch kaltes Gas, insbesondere an Bauteilen der Löschanlage
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise CO₂-Löschanlagen
- je nach Anlagenart bis zu 50t CO2
- löschwirksame Konzentration muss für mindestens 10 Minuten erhalten bleiben
- Messung auf Nichtvorhandensein von CO₂ nur über die Sauerstoffkonzentration, wenn der gemessene Wert für Sauerstoff bei 21% liegt. Bei darunterliegenden Sauerstoffkonzentrationen kann bereits eine gefährliche oder tödliche CO₂-Konzentration erreicht sein obwohl sich noch genug Sauerstoff in der Umgebungsluft befindet. Dann darf die Messung nur mit einem CO₂-Messgerät erfolgen.
Quellenangabe
- Kleine Merkhilfe für den Feuerwehreinsatz: Zusammenstellung für Führungskräfte der Feuerwehr, Florian Pernpeintner, basierend auf:
„Führungslehrgang I“. Unveröffentlicht. LFS / AGBF Baden-Württemberg. 04/1999