allgemein:schiffsunfall

Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.

Schiffsunfall

Auf dieser Seite werden Schiffsunfälle allgemein behandelt. Detailliertere Informationen sind auf folgenden Seiten zu finden:

  • Absicherung Einsatzstelle durch Wasserschutzpolizei, Schifffahrt ggf. einstellen lassen
  • Gefahren- und Absperrbereich festlegen, Fahrzeugaufstellung (richtige Uferseite anfahren!), Einsatzabschnitte bilden, Funkkanaltrennung, Bereitstellungsraum einrichten
  • Gesamteinsatzleitung liegt bei Feuerwehr (bzw. bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr)
  • Schwimmwesten anlegen, auch beim Tragen von PA
  • Mit Schiffsführer Kontakt aufnehmen
  • Vorgehen in schlecht gelüftete Bereich nur unter Atemschutz (mögliche Gasansammlungen)
  • schwere Geräte mit Leinen sichern
  • ggf. Rettungsboot in Bereitschaft halten welches über Bord gegangene Personen direkt retten kann
  • bei ausgetretenen brennbaren Flüssigkeiten bzw. Schiffen mit Gefahrgutkennzeichnung nur explosionsgeschützte Geräte verwenden
    nicht mit Mehrzweck- bzw. Rettungsbooten durch brennbare Flüssigkeiten auf dem Wasser fahren
  • auf Presseanfragen vorbereiten
  • Einsatzdokumentation
  • Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte
  • ggf. Information weiterer Stellen: übergeordnete Führungskräfte, Wasserbehörde, Aufsichtsbehörde/Innenministerium, …
  • gewerblich genutzte Schiffe werden mit Flüssiggas versorgt (außer Gefahrgutschiffe), bei vorschriftsmäßig ausgerüsteten Schiffen sind die Druckbehälter in einem von außen zugänglichen Schrank gelagert
  • in schlecht gelüfteten Bereichen und generell bei schon lange liegenden Schiffen Methangasansammlungen möglich
  • Rutschgefahr durch Betriebsstoffe an Deck
  • Absturz in offenstehende oder fehlende Luken/Abdeckungen
  • evtl. Abtreiben des Schiffs möglich
  • Überstiegsleiter oder behelfsmäßig Steckleiter mitführen um vom Feuerwehrboot auf Schiff gelangen zu können
  • Überwiegt die Gefahr ins Wasser zu fallen deutlich gegenüber anderen Gefahrenquellen, so sollte auf Feuerwehrhelm und Überjacken/Überhosen verzichtet werden. Der Haltegurt sollte nur getragen werden wenn notwendig - Gefahr des Hängenbleibens in engen Räumen.
  • Aushang eines „Sicherheitsplans“ vorgeschrieben, der für den Feuerwehreinsatz wichtige Informationen bereitstellt
  • Angstreaktionen bei Passagierschiffen (voreilig in Wasser springende Personen etc.)
  • bis zu 1000 Personen an Bord, enge Gänge erschweren Räumung
  • bei größerer Anzahl von Verletzten (→ MANV) ist das Anlegen bei der nächsten Möglichkeit normalerweise effektiver als die Patienten mit Booten der Feuerwehr zu transportieren

speziell Tankschiffe

  • Ansammlung von brennbaren Dämpfen um das Schiff herum möglich
  • evtl. Gasspüranlage installiert

Containerschiffe

  • Inhalte der Container kann ggf. nur mithilfe der Ladeliste (beim Schiffsführer) bestimmt werden
  • Zugang zu unterschiedlich hoch gestapelten Containern am Besten mit Steckleitern
  • nach Havarie oder bei Schlagseite (auch durch Löschwasser) sind gestapelte Container evtl. nicht mehr stabil
  • Evtl. Gefahr durch begaste Container
  • spezielle Einrichtungen, z.B. zur Rückhaltung von Gefahrstoffen
  • Zugang zu Schiffen über tragbare Leitern oder Drehleiter möglich

Laden und Entladen ("Löschen")

  • bei Tankschiffen sind am Schiff (vorne und hinten) und an der Landstation jeweils zwei Not-Aus-Schalter um den Vorgang zu stoppen
  • Fiß, Manfred: Die Roten Hefte Nr. 85: Einsätze auf Schiffen. Kohlhammer, Stuttgart 2006.
  • Lehrunterlage „Brandbekämpfung auf Binnenschiffen“, Feuerwehrakademie Hamburg.

Boot, Wasserfahrzeug, Dampfer, Frachter, Kahn, Kutter, Yacht, Fähre

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  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17
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