allgemein:polizeilagen

Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.

Polizeilagen

z.B. Amok-Lage, Schießerei, Geiselnahme, …

  • Information aller Einsatzkräfte!
  • Enge und permanente Absprache mit Polizei (Bildung gemeinsamer Einsatzleitung):
    • Beurteilung der Lage durch Polizei (u.a.: Wo befindet sich der Täter?)
    • Sicheren Ort für Aufstellungsort (z.B. Patientenablage bei MANV), Bereitstellungsraum, … wählen; außerhalb des Sichtbereichs des Täters!
    • Maßnahmen und deren Vorbereitung abstimmen
  • Nur in Bereich vorgehen der durch Polizei bereits gesichert wurde!
  • i.d.R. Menschenrettung aus dem betroffenen in den sicheren Bereich nur durch die Polizei!
  • Ggf. Brandschutz sicherstellen wenn mit Brandsätzen/Sprengstoffen gerechnet werden muss
  • Wenn möglich auf Sicherung von Beweismitteln Rücksicht nehmen (z.B. keine Leichen bewegen)
  • Ggf. Psychologische Betreuung Angehöriger und Einsatzkräfte
  • Evtl. große Anzahl Verletzter/Betroffener
  • Unkonventionelle Gewaltmittel (z.B. improvisierte Sprengsätze)
  • Unberechenbarer Täter in Ausnahmesituation
  • Einsatzfahrzeuge bieten keinen ausreichenden Schutz als Deckung vor Schusswaffen!
  • Durch Schusswaffen verletzte Personen müssen schnell in ein geeignetes Krankenhaus gebracht werden
  • Angehörige kommen ggf. an die Einsatzstelle
  • Großes Medieninteresse, Auskünfte an Presse nur durch Polizei!
  • Präsentation „Bedrohungslagen Gewalt/Amok/Geiselnahme“, Dr. Rolf Erbe, Berliner Feuerwehr

Amoklauf, Amok-Lauf, Gefahrenlage

  • allgemein/polizeilagen.txt
  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17
  • (Externe Bearbeitung)