allgemein:kulturgut

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Kulturgut

Schild KulturgutKulturgüter sind Gegenstände von künstlerischem, historischem oder ar­chäologischem Interesse, wie Kunstwerke, Manuskripte, Bücher, Archivalien, Reproduktionen sowie wissen­schaftliche Sammlungen.
Ggf. wird auf Kulturgüter im Feuerwehrplan hingewiesen.

Unbewegliche Kulturgüter werden mit dem hier gezeigten Schild gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist allerdings nicht verpflichtend und wird nicht in allen Bundesländern angewendet.

Im Brandfall und bei technischen Hilfeleistungen sind die Gefährdungslagen und die Schutzmöglichkeiten für das Kulturgut durch die erste eintreffende Führungskraft in Zusammenarbeit mit einem Ortskundigen zu erkunden.

  • Art der betroffen Kulturgüter
  • Wertigkeiten der Kulturgüter
  • Anlagentechnische und betriebliche Vorsorgemaßnahmen zur Unterstützung der Feuerwehrmaßnahmen
  • Sichere Unterbringungsmöglichkeiten für geborgene Kulturgüter
  • Welche Techniken, Werkzeuge und Hilfsmittel müssen zur Bergung, zum Schutz und zur Sicherung von Kulturgut angewandt werden?
  • Anzahl der benötigten Einsatzkräfte

Grundsatz: Bergen vor Schützen !!!

  • Maßnahmen mit Verantwortlichen abstimmen
  • Ggf. Bildung Einsatzabschnitten „Kultur­gutbergung, Kulturgutschutz und/oder Kultur­gutsicherung“
  • Vorrangig An­griffswege vom Freien, durch Flure und geschützte Treppenräume wählen (Schadensvermeidung)
  • Einsatz­stelle auf ein räumliches Mini­mum begrenzen
  • Tü­ren ge­schlossen halten bzw. schließen
  • Rauchabzüge aktivieren
  • Druckbelüftung nur unter Vermeidung einer unkontrollierten Rauchausbreitung in dem Kulturgutobjekt
  • Kulturgut ent­sprechend seiner Wertigkeit bergen
  • Kulturgut ist ggf. durch Folien, De­cken, feste Ver­schalungen zu schützen bzw. sichern.
  • Schmuckrahmen vor Be­schädigungen bewahren
  • Gerahmtes Kulturgut ist stehend zu lagern und nicht zu stapeln
  • Bauteile, die selbst kein Kulturgut darstellen, können zum Bergen von Kul­turgut zerstört werden, z.B. stabili­sierende Holzgerüste, Drahtaufhängungen etc.

Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Feuerwehr in Hilfszuständigkeit für die Sicherung von geborgenem Kulturgut zu­ständig.

Artefakte, Ausstellungsstücke, Bilder, Denkmal, Denkmäler

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  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17
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