allgemein:beatmete_patienten

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Beatmete Patienten (außerhalb von Klinken/Heimen)

Dieser Artikel beschäftigt sich in erster Linie mit Patienten, die außerhalb von Krankenhäusern und Heimen in Beatmungs-Wohngemeinschaften gepflegt werden. Er ist aber auch auf heimbeatmete Patienten anwendbar.

  • Bis zu 12 beatmete Patienten in einer Beatmungs-WG, abhängig von der Landes-Gesetzgebung
  • Sauerstoff in Druckbehältern/Tanks
  • nicht betroffene Patienten in ihren Zimmern belassen, sofern möglich

Räumungen von Beatmeten-WGs sind sehr komplex und möglichst zu vermeiden!

siehe auch: Räumung - Spezialfall: Räumung von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen

  • Patienten möglichst im eigenen Bett transportieren, an dem die nötigen medizinischen Geräte angebracht sind
  • Einsatzkräfte, die die Patienten evakuieren, müssen die Beatmung mittels Beatmungsbeutel beherrschen
  • KTW sind i.d.R. nicht für den Transport von beatmeten Patienten geeignet, daher sind RTW erforderlich → ggf. Auslösung MANV / Anforderung Patiententransportzug → evtl. längere Vorlaufzeit
  • Auswahl geeigneter Kliniken: Viele Kliniken haben nur geringe Kapazitäten für kurzfristig eingelieferte, beatmete Patienten! Auf mehrere Kliniken verteilen!

Ein Stromausfall kann den sofortigen Eintritt von Lebensgefahr bedeuten!

  • evtl. nur geringe Akkulaufzeit von Beatmungs- und weiteren medizinischen Geräten
  • Sauerstoffkonzentratoren sind nicht Akku-gepuffert
  • stromunabhängige Geräte einsetzen wenn möglich
  • Ermittlung des tatsächlichen Leistungsbedarfs für Notstromeinspeisung → derzeit pro Patient ca. 1.000 Watt.
  • Roland Beusch: Risikoanalyse von Beatmungs-Wohngemeinschaften. In: Brandschutz 11/2017, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, S. 892 ff.

Beatmung, beatmet, Heimbeatmung, heimbeatmet, Sauerstoff

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  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17
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