Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.
Polizeilagen
z.B. Amok-Lage, Schießerei, Geiselnahme, …
zu treffende Maßnahmen
- Information aller Einsatzkräfte!
- Enge und permanente Absprache mit Polizei (Bildung gemeinsamer Einsatzleitung):
- Beurteilung der Lage durch Polizei (u.a.: Wo befindet sich der Täter?)
- Sicheren Ort für Aufstellungsort (z.B. Patientenablage bei MANV), Bereitstellungsraum, … wählen; außerhalb des Sichtbereichs des Täters!
- Maßnahmen und deren Vorbereitung abstimmen
- Nur in Bereich vorgehen der durch Polizei bereits gesichert wurde!
- i.d.R. Menschenrettung aus dem betroffenen in den sicheren Bereich nur durch die Polizei!
- Ggf. Brandschutz sicherstellen wenn mit Brandsätzen/Sprengstoffen gerechnet werden muss
- Wenn möglich auf Sicherung von Beweismitteln Rücksicht nehmen (z.B. keine Leichen bewegen)
- Ggf. Psychologische Betreuung Angehöriger und Einsatzkräfte
besondere Gefahren
- Evtl. große Anzahl Verletzter/Betroffener
- Unkonventionelle Gewaltmittel (z.B. improvisierte Sprengsätze)
- Unberechenbarer Täter in Ausnahmesituation
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
- Einsatzfahrzeuge bieten keinen ausreichenden Schutz als Deckung vor Schusswaffen!
- Durch Schusswaffen verletzte Personen müssen schnell in ein geeignetes Krankenhaus gebracht werden
- Angehörige kommen ggf. an die Einsatzstelle
- Großes Medieninteresse, Auskünfte an Presse nur durch Polizei!
Quellenangabe
- Präsentation „Bedrohungslagen Gewalt/Amok/Geiselnahme“, Dr. Rolf Erbe, Berliner Feuerwehr
Stichwörter
Amoklauf, Amok-Lauf, Gefahrenlage