Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.
Kulturgut
Kulturgüter sind Gegenstände von künstlerischem, historischem oder archäologischem Interesse, wie Kunstwerke, Manuskripte, Bücher, Archivalien, Reproduktionen sowie wissenschaftliche Sammlungen.
Ggf. wird auf Kulturgüter im Feuerwehrplan hingewiesen.
Unbewegliche Kulturgüter werden mit dem hier gezeigten Schild gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist allerdings nicht verpflichtend und wird nicht in allen Bundesländern angewendet.
zu treffende Maßnahmen
Erkundung
Im Brandfall und bei technischen Hilfeleistungen sind die Gefährdungslagen und die Schutzmöglichkeiten für das Kulturgut durch die erste eintreffende Führungskraft in Zusammenarbeit mit einem Ortskundigen zu erkunden.
- Art der betroffen Kulturgüter
- Wertigkeiten der Kulturgüter
- Anlagentechnische und betriebliche Vorsorgemaßnahmen zur Unterstützung der Feuerwehrmaßnahmen
- Sichere Unterbringungsmöglichkeiten für geborgene Kulturgüter
- Welche Techniken, Werkzeuge und Hilfsmittel müssen zur Bergung, zum Schutz und zur Sicherung von Kulturgut angewandt werden?
- Anzahl der benötigten Einsatzkräfte
Taktische Einsatzmaßnahmen
Grundsatz: Bergen vor Schützen !!!
- Maßnahmen mit Verantwortlichen abstimmen
- Ggf. Bildung Einsatzabschnitten „Kulturgutbergung, Kulturgutschutz und/oder Kulturgutsicherung“
- Vorrangig Angriffswege vom Freien, durch Flure und geschützte Treppenräume wählen (Schadensvermeidung)
- Einsatzstelle auf ein räumliches Minimum begrenzen
- Türen geschlossen halten bzw. schließen
- Rauchabzüge aktivieren
- Druckbelüftung nur unter Vermeidung einer unkontrollierten Rauchausbreitung in dem Kulturgutobjekt
- Kulturgut entsprechend seiner Wertigkeit bergen
- Kulturgut ist ggf. durch Folien, Decken, feste Verschalungen zu schützen bzw. sichern.
- Schmuckrahmen vor Beschädigungen bewahren
- Gerahmtes Kulturgut ist stehend zu lagern und nicht zu stapeln
- Bauteile, die selbst kein Kulturgut darstellen, können zum Bergen von Kulturgut zerstört werden, z.B. stabilisierende Holzgerüste, Drahtaufhängungen etc.
Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Feuerwehr in Hilfszuständigkeit für die Sicherung von geborgenem Kulturgut zuständig.
Quellenangabe
- Taschenbuch Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr
- Geschütztes Kulturgut in Deutschland, Broschüre des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Stichwörter
Artefakte, Ausstellungsstücke, Bilder, Denkmal, Denkmäler