Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherNach oben ERWÄRMTER FESTER STOFF, N.A.G., bei oder über 240 °C - UN 3258 - Gefahrnr. 99 - ERICard-Nr. 9-08 - UN3258 Stoff ERWÄRMTER FESTER STOFF, N.A.G., bei oder über 240 °C UN-Nummer 3258 Gefahrnummer 99 ADR-Gefahrzettel ADR-Klasse 9 Klassifizierungscode M10 Verpackungsgruppe III ERI-Card 9-08 Unfall-Hilfeleistung Stoff im erwärmten Zustand 1. Eigenschaften. Leicht oder spontan entzündbar. Sehr heißer Stoff. Gefahr einer heftigen Reaktion bei Kontakt mit Wasser. Die Flüssigkeit kann bei Brandeinwirkung brennen. 2. Gefahren. Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand. Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. 3. Persönlicher Schutz. Umluftunabhängiger Atemschutz Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr. Einsatzkräfte vor Strahlungswärme schützen! Wassersprühstrahl (Hydroschild) oder andere geeignete Maßnahmen 4. Einsatz-Massnahmen. 4.1 Allgemeine Massnahmen. Mit dem Wind vorgehen. Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken. 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. Lecks wenn möglich schließen. Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). Mit Sprühstrahl löschen Nicht mit Vollstrahl löschen. Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten. 5. Erste Hilfe. Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. Produkt abkühlen lassen, bevor mit der Bergung begonnen wird. 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. 7.2 Reinigung der Ausrüstung. Quelle und Copyright Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis. Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=32582026 © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019. http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300 [ close ] Aktiviere komplexe Tabellen Editorhöhe px Zusätzliche Unterstützung beim Einfügen von Bildern aus der Zwischenablage Ein Zusammenfassung: Kleine Änderungen cbrn/ericards/klasse_9/32582026.txt Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:20(Externe Bearbeitung)