Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherNach oben BORAT UND CHLORAT, MISCHUNG - UN 1458 - Gefahrnr. 50 - ERICard-Nr. 5-01 - UN1458 Stoff BORAT UND CHLORAT, MISCHUNG UN-Nummer 1458 Gefahrnummer 50 ADR-Gefahrzettel ADR-Klasse 5.1 Klassifizierungscode O2 Verpackungsgruppe II,III ERI-Card 5-01 Unfall-Hilfeleistung Brandfördernder fester Stoff 1. Eigenschaften. Brandfördernd Starke Erwärmung oder mechanische Erschütterung kann zu einer Zersetzung führen, mit der Folge einer Explosion oder heftigen Reaktion. 2. Gefahren. Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand. Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen. Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen. Die mit dem Stoff verschmutzte Kleidung kann in Brand geraten, besonders wenn diese trocken wird. 3. Persönlicher Schutz. Umluftunabhängiger Atemschutz Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr. 4. Einsatz-Massnahmen. 4.1 Allgemeine Massnahmen. Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen. Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken. Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden. 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. Lecks wenn möglich schließen. Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. Stoff nicht mit Sägemehl oder anderen brennbaren Materialien aufnehmen oder abdecken. Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden. Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). Behälter mit Wasser kühlen. Mit Vollstrahl löschen. Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten. 5. Erste Hilfe. Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen. 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. 7.2 Reinigung der Ausrüstung. Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen. Quelle und Copyright Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis. Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=14580715 © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019. http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300 [ close ] Aktiviere komplexe Tabellen Editorhöhe px Zusätzliche Unterstützung beim Einfügen von Bildern aus der Zwischenablage Ein Zusammenfassung: Kleine Änderungen cbrn/ericards/klasse_5-1/14580715.txt Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:19(Externe Bearbeitung)