Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherNach oben ENTZÜNDBARER ANORGANISCHER FESTER STOFF, ÄTZEND, N.A.G. - UN 3180 - Gefahrnr. 48 - ERICard-Nr. 4-43 - UN3180 Stoff ENTZÜNDBARER ANORGANISCHER FESTER STOFF, ÄTZEND, N.A.G. UN-Nummer 3180 Gefahrnummer 48 ADR-Gefahrzettel + ADR-Klasse 4.1 Klassifizierungscode FC2 Verpackungsgruppe II,III ERI-Card 4-43 Unfall-Hilfeleistung Entzündbarer fester Stoff, ätzend 1. Eigenschaften. Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen. Selbsterhitzungsfähig 2. Gefahren. Entwickelt ätzende und reizende Dämpfe, auch im Brandfall. Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen. Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. 3. Persönlicher Schutz. Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung) Umluftunabhängiger Atemschutz Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe 4. Einsatz-Massnahmen. 4.1 Allgemeine Massnahmen. Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen. 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. Lecks wenn möglich schließen. Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). Behälter mit Wasser kühlen. Mit Vollstrahl löschen. Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten. 5. Erste Hilfe. Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen. Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen. 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen. Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. 7.2 Reinigung der Ausrüstung. Quelle und Copyright Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis. Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=31801979 © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019. http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300 [ close ] Aktiviere komplexe Tabellen Editorhöhe px Zusätzliche Unterstützung beim Einfügen von Bildern aus der Zwischenablage Ein Zusammenfassung: Kleine Änderungen cbrn/ericards/klasse_4-1/31801979.txt Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:19(Externe Bearbeitung)