Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherNach oben VERDICHTETES GAS, GIFTIG, ENTZÜNDBAR, N.A.G. - UN 1953 - Gefahrnr. 263 - ERICard-Nr. 2-13 - UN1953 Stoff VERDICHTETES GAS, GIFTIG, ENTZÜNDBAR, N.A.G. UN-Nummer 1953 Gefahrnummer 263 ADR-Gefahrzettel + ADR-Klasse 2 Klassifizierungscode 1TF Verpackungsgruppe ERI-Card 2-13 Unfall-Hilfeleistung Verdichtetes Gas, entzündbar und giftig 1. Eigenschaften. Bildet mit Luft explosionsfähige Gemische. Giftig beim Einatmen. 2. Gefahren. Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung von brennbarem Gas. Entwickelt im Brandfall giftige oder reizende Gase oder Dämpfe. Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen. 3. Persönlicher Schutz. Umluftunabhängiger Atemschutz Einsatzkräfte vor Strahlungswärme schützen! Wassersprühstrahl (Hydroschild) oder andere geeignete Maßnahmen 4. Einsatz-Massnahmen. 4.1 Allgemeine Massnahmen. Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen. Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen. Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken. Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten. 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. Lecks wenn möglich schließen. Auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen. Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen. Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). Behälter mit Wasser kühlen. Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren. Gasflamme nicht löschen, außer wenn unbedingt notwendig. Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden. Mit Sprühstrahl oder Pulver löschen. Nicht mit Vollstrahl löschen. Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten. 5. Erste Hilfe. Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen. Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen. 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. 7.2 Reinigung der Ausrüstung. Quelle und Copyright Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis. Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=19531097 © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019. http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300 [ close ] Aktiviere komplexe Tabellen Editorhöhe px Zusätzliche Unterstützung beim Einfügen von Bildern aus der Zwischenablage Ein Zusammenfassung: Kleine Änderungen cbrn/ericards/klasse_2/19531097.txt Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:19(Externe Bearbeitung)