Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherNach oben Körperschutzformen Grundsätzlich müssen im Gefahrstoffeinsatz die Beständigkeitslisten der verwendeten Schutzkleidung mit den entsprechenden Durchbruchzeiten zu dem jeweiligen Gefahrstoff beachtet werden! Körperschutz Form 1 Schutz gegen Kontamination mit festen Stoffen eingeschränkter Spritzschutz nicht flüssigkeits- oder gasdicht Bestandteile: Schutzbekleidung zur Brandbekämpfung Schutzhaube das Tragen von Gummistiefeln und Chemikalienschutzhandschuhen wird empfohlen Ist das thermische Risiko höher als das Kontaminationsrisiko, so ist die Form 1 im ABC-Einsatz zu tragen. Dann sind Gummi- gegen Lederstiefel und Chemikalien- gegen thermisch beständige Handschuhe auszutauschen. Körperschutz Form 2 Schutz gegen Kontamination mit festen Stoffen eingeschränkter Schutz gegen Kontamination mit flüssigen Stoffen erweiterter Kontaminationsschutz, aber nicht gasdicht für alle Einsatzszenarien geeignet, die nicht die Form 1 oder 3 erfordern Gefahr der Inkorporation und Kontamination bei gefährlichen Dämpfen und Gasen Übergänge zu Stiefeln, Handschuhen und Atemanschluss z.B. mit Klebeband abdichten. Körperschutz Form 3 (Chemikalienschutzanzug CSA) Schutz gegen Kontamination mit festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen in der Regel kein ausreichender Schutz gegen hohe oder tiefe Temperaturen. Anzüge können brechen, schmelzen und Beständigkeit verlieren. Einsatzzeiten unter CSA Umgebungs- temperatur in °C Einsatzzeit in Minuten mittlere Belastung starke Belastung 20 30 17 25 30 15 30 30 13 35 27 11 40 19 10 45 14 8 50 11 7 Quellenangabe FwDV 500, Stand 2004 Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz, Stand 2005 Ausbildungsunterlage „Chemikalienschutzanzug“, Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA) [ close ] Aktiviere komplexe Tabellen Editorhöhe px Zusätzliche Unterstützung beim Einfügen von Bildern aus der Zwischenablage Ein Zusammenfassung: Kleine Änderungen cbrn/allgemein/koerperschutzformen.txt Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17(Externe Bearbeitung)