Die Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) unterteilt brennbare Flüssigkeiten anhand ihres Flammpunktes und ihrer Wasserlöslichkeit. Liegt der Flammpunkt einer Flüssigkeit über 100 °C, so fällt diese nicht in die Einteilungen der VbF.
Die VbF wurde mittlerweile größtenteils zurückgezogen, wird in einigen Bereichen allerdings immer noch verwendet. Zudem könnten die Bezeichnungen noch auf alten Gebinden zu finden sein.