Art des Gefahrstoffs | | | |
allgemein | Einsatz ohne Sonderausrüstung gestattet
Atemschutz zur Vermeidung von Inkorporation
Aufbau eines Dekonplatzes ggf. nicht nötig | Einsatz nur mit Sonderausrüstung
besondere Überwachung und Dekontamination/Hygiene (Aufbau Dekon-Stufe II) | wie Gefahrengruppe II, aber zusätzlich Anwesenheit einer fachkundigen Person erforderlich |
atomar | Zu den erforderlichen Messgeräten siehe Strahlenschutzmessgeräte |
keine weiteren Maßnahmen neben den allgemein gültigen (siehe oberstes Feld) | PSA: für den Ersteinsatz mindestens Körperschutz Form 1 (Kontaminationsschutzhaube)
Menschenrettung: bei baulichen Anlagen Dosiswarngerät und Filmdosimeter erforderlich, bei Transportunfällen können diese entfallen. | PSA: Körperschutz Form 2 oder 3 (Kontaminations- oder Chemikalienschutzanzug), bei möglicher Inkorporation von leichtflüchtigen Radionukliden über die Haut grundsätzlich CSA (Form 3)
Bereiche in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird dürfen ohne Anwesenheit einer fachkundigen Person, auch zur Menschenrettung, nicht betreten werden! |
biologisch | PSA: mindestens Körperschutz Form 1
Atemfilter ABEK2-P3 | PSA: Körperschutz Form 2 oder 3
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät
Bereiche in denen mit Arbeitsstoffen der Risikogruppen 4 umgegangen wird dürfen ohne Anwesenheit einer fachkundigen Person, auch zur Menschenrettung, nicht betreten werden! |
chemisch | PSA: Körperschutz Form 1 | PSA: Körperschutz Form 2 oder 3
Bereiche, bei denen es sich um militärische Anlagen mit Munition oder chemischen Kampfstoffen handelt, dürfen ohne Anwesenheit eines zuständigen und fachkundigen Militärangehörigen auf keinen Fall - auch nicht zur Rettung von Menschenleben - betreten werden. |
aufgrund der stark unterschiedlichen Eigenschaften von chemischen Stoffen muss die persönliche Sonderausrüstung im Einzelfall geprüft werden |