Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherNach oben Gefahren- und Absperrbereich Bei allen ABC-Einsätzen Gefahren- und Absperrbereich bilden. zu treffende Maßnahmen Bei unbekanntem Stoff vorerst folgene Abstände festlegen: Anpassung, sobald nähere Informationen zum Stoff vorliegen. Gefahrenbereich: 50 Metern Radius. Bei Einsatzstellen in Gebäuden ohne Gefährdung der Umgebung endet der Gefahrenbereich 5 Meter vor dem Gebäude. Absperrbereich: 100 Metern Radius. Anpassungen durch Meteorologische (Wind, Regen, …) und Topographische (Geländeoberfläche, …) Einflüsse vornehmen Bei Verdacht auf Kontamination weiterer Bereiche Gefahrenbereich entsprechend ausdehnen. Bei Explosions- oder Zerknallgefahr ist der Gefahren- und Absperrbereich erheblich zu vergrößern. Gefahrenbereich: Zutritt nur für Einsatzkräfte unter persönlicher Sonderausrüstung Festlegen, Markieren und Sichern ist Aufgabe der Feuerwehr Essen, Trinken und Rauchen ist im Gefahrenbereich untersagt Absperrbereich: Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte. Markieren und Sichern im Regelfall durch die Polizei. Quellenangabe FwDV 500, Version 2012 Stichwörter [ close ] Aktiviere komplexe Tabellen Editorhöhe px Zusätzliche Unterstützung beim Einfügen von Bildern aus der Zwischenablage Ein Zusammenfassung: Kleine Änderungen cbrn/allgemein/gefahrenbereich.txt Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17(Externe Bearbeitung)