cbrn:geraete:atemfilter

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Atemfilter

  • Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsluft mindestens 17% (19% bei CO-Filtern und in speziellen Bereichen, z.B. bei unterirdischen Arbeiten)
  • kein Einsatz von Filtern wenn
    • Arten und Eigenschaften der Atemgifte unbekannt sind
    • Filter gegen Art oder Höhe der Konzentration nicht schützt
    • starke Flocken- und Staubbildung
  • Einsatzgrenzen der Filter beachten. Im Zweifel Isoliergeräte verwenden.
  • Bei einer gleichzeitigen Gefährdung durch Gas und Partikel ist schärfere für den Kombinationsfilter gültige Grenzwert anzuwenden!
  • nur gegen bei Filterdurchbruch riech- oder schmeckbare Schadstoffe einsetzen. Möglichkeit der Beeinträchtigung des Geruchssinns beachten. Herstellerangaben beachten.
  • auf Funkenflug und Feuer achten
  • in Behältern und engen Räumen, z.B. Bunkern, Kesselwagen, Rohrleitungen, Gruben oder Kanälen, dürfen (Gas-)Filter nicht eingesetzt werden
  • Haltbarkeitsdatum des Filters beachten!

Der bei der Feuerwehr typischerweise verwendete Kombinationsfilter trägt die Bezeichnung ABEK2 Hg und entspricht der Partikelfilterklasse 3.

Kennbuch-
stabe(n)
Kennfarbe Schadstoffe Leistungsfähigkeit
A braun
braun
Organische Dämpfe Klasse 1: 0,1 Vol.-% (1.000 ppm)
Klasse 2: 0,5 Vol.-% (5.000 ppm)
Klasse 3: 1,0 Vol.-% (10.000 ppm)
B grau
grau
Anorganische Gase und Dämpfe
E gelb
gelb
Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid (auch bekannt als Chlorwasserstoff oder Salzsäure)
K grün
grün
Ammoniak
Hg rot
rot
Quecksilberdampf max. 50 Stunden
AX braun
braun
Dämpfe organischer Verbindungen mit Siedepunkt < 65 °C Einteilung der jeweiligen Dämpfe in verschiedene Gruppen für die verschiedene Maximaleinsatzzeiten gelten
CO schwarz
schwarz
Kohlenstoffmonoxid 20, 60 oder 180 Minuten (je nach Kennzeichnung)
NO blau
blau
Nitrose Gase max. 20 Minuten
SX violett
violett
Spezialfilter, nach Angabe des Herstellers
Reaktor orange
orange
radioaktives Jod und Jodmethan
Partikelfilter Rückhaltevermögen zulässige Schadstoffkonzentration
(Filter in Kombination mit einer Vollmaske)
P 1 feste Partikel 4-faches des Grenzwerts
P 2 feste und flüssige Partikel 15-faches des Grenzwerts
P 3 feste und flüssige Partikel 400-faches des Grenzwerts

Als Grenzwerte sind solche aus dem Bereich des Arbeitsschutzes zu verstehen (z.B. AGW).

  • cbrn/geraete/atemfilter.txt
  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17
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