Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. - UN 3082 - Gefahrnr. 90 - ERICard-Nr. 9-07 - UN3082
Stoff | UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. |
UN-Nummer | 3082 |
Gefahrnummer | 90 |
ADR-Gefahrzettel | |
ADR-Klasse | 9 |
Klassifizierungscode | M6 |
Verpackungsgruppe | III |
ERI-Card | 9-07 |
Unfall-Hilfeleistung
Umweltgefährdender Stoff
1. Eigenschaften.
- Flüssiger oder fester Stoff.
2. Gefahren.
- Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
- Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
- Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
3. Persönlicher Schutz.
- Umluftunabhängiger Atemschutz
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Mit dem Wind vorgehen.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Mit Schaum löschen.
- Nicht mit Vollstrahl, Sprühstrahl oder Pulver löschen
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=30821907
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019.
http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300