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RADIOAKTIVE STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT (LSA-III), SPALTBAR - UN 3325 - Gefahrnr. 70 - ERICard-Nr. 7-03 - UN3325
Stoff | RADIOAKTIVE STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT (LSA-III), SPALTBAR |
UN-Nummer | 3325 |
Gefahrnummer | 70 |
ADR-Gefahrzettel | 7X+ |
ADR-Klasse | 7 |
Klassifizierungscode | |
Verpackungsgruppe | |
ERI-Card | 7-03 |
Unfall-Hilfeleistung
Radioaktiver Stoff, spaltbar
1. Eigenschaften.
- Das radiologische Gefährdungspotential kann gering bis hoch sein.
- Die Gefahrzettel der Klasse 7 geben Hinweise auf die maximale Dosisleistung an der Oberfläche des unbeschädigten Versandstückes: Kategorie I-WEISS: 0,005 mSv/h Kategorie II-GELB: 0,5 mSv/h Kategorie III-GELB: 2 mSv/h (bei Transporten unter ausschließlicher Verwendung: 10 mSv/h).
2. Gefahren.
- Kann bei starker Erwärmung oder Brand radioaktive, giftige und ätzende Dämpfe entwickeln.
- Gefahr einer Kettenreaktion.
- Externes Bestrahlungsrisiko bei unbeschädigten Versandstücken: nur für Versandstücke der Kategorien II-GELB und III-GELB.
- Kontaminations- und Inkorporationsgefahr nur bei beschädigten Versandstücken.
3. Persönlicher Schutz.
- Umluftunabhängiger Atemschutz
- Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
- Personendosimeter und Dosisleistungsmeßgerät
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
- Gefahr für die Öffentlichkeit ! Personen in der Nähe warnen und den Gefahrenbereich unverzüglich räumen.
- Gefahrenbereich: Absperrung bei einer lokale gesetzliche Dosisleistung festlegen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
- Zuständige Behörden benachrichtigen.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Ausgetretenen Stoff oder aus einer Abschirmung herausgefallenen Strahler nicht berühren.
- Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
- Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Nicht mit Wasser oder Schaum löschen.
- Mit Pulver löschen.
- Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Betroffene Personen aus dem Gefahrenbereich retten; die medizinische Versorgung hat Vorrang vor Maßnahmen des Strahlenschutzes.
- Erste Hilfe darf nur von Einsatzkräften mit geeigneter Schutzausrüstung geleistet werden.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, hierbei (z.B mit einer Maske) die Atemwege schützen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug Einsatzkräfte mit Messgerät auf Kontamination überprüfen.
- Zur Dekontamination unbedingt Fachleute hinzuziehen.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=33252112
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http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300