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CHLORSÄURE, WÄSSERIGE LÖSUNG mit höchstens 10 % Säure - UN 2626 - Gefahrnr. 50 - ERICard-Nr. 5-04 - UN2626
| Stoff | CHLORSÄURE, WÄSSERIGE LÖSUNG mit höchstens 10 % Säure | 
| UN-Nummer | 2626 | 
| Gefahrnummer | 50 | 
| ADR-Gefahrzettel |         | 
	
| ADR-Klasse | 5.1 | 
| Klassifizierungscode | O1 | 
| Verpackungsgruppe | II | 
| ERI-Card | 5-04 | 
Unfall-Hilfeleistung
Brandfördernder flüssiger Stoff oder wässrige Lösung
1. Eigenschaften.
- Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
 - Brandfördernd
 - Starke Erwärmung oder mechanische Erschütterung kann zu einer Zersetzung führen, mit der Folge einer Explosion oder heftigen Reaktion.
 - Flammpunkt über 60°C oder nicht entzündbar.
 
2. Gefahren.
- Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
 - Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
 - Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen.
 - Die mit dem Stoff verschmutzte Kleidung kann in Brand geraten, besonders wenn diese trocken wird.
 - Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
 
3. Persönlicher Schutz.
- Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
 - Umluftunabhängiger Atemschutz
 
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
 - Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
 - Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden.
 
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
 - Ausgetretenen Stoff mit Sprühstrahl so weit verdünnen, wie zur Gefahrenbegrenzung notwendig. Ablaufendes Wasser/Stoffgemisch mit allen verfügbaren Mitteln zurückhalten.
 - Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden.
 - Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
 - Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
 
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
 - Mit Sprühstrahl löschen
 - Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
 - Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
 
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
 - Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
 - Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
 
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
 
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
 - Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
 
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.
 
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=26261561
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