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GAS, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG, N.A.G. - UN 3158 - Gefahrnr. 22 - ERICard-Nr. 2-49 - UN3158

Stoff GAS, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG, N.A.G.
UN-Nummer 3158
Gefahrnummer 22
ADR-Gefahrzettel
ADR-Klasse 2
Klassifizierungscode 3A
Verpackungsgruppe
ERI-Card 2-49
  • In flüssiger Form hat der Stoff sehr tiefe Temperaturen.
  • Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung!
  • Nicht entzündbar
  • Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines BLEVE).
  • Kontakt mit dem flüssigen Stoff läßt viele Materialien einschließlich der Schutzkleidung spröde werden.
  • Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
  • Umluftunabhängiger Atemschutz

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Mit dem Wind vorgehen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Kein Wasser auf Leckstellen oder Sicherheitseinrichtungen geben.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=31581965

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

  • cbrn/ericards/klasse_2/31581965.txt
  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:19
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