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PYROTECHNISCHE GEGENSTÄNDE für technische Zwecke - UN 0431 - Gefahrnr. - ERICard-Nr. 1-04 - UN0431

Stoff PYROTECHNISCHE GEGENSTÄNDE für technische Zwecke
UN-Nummer 0431
Gefahrnummer
ADR-Gefahrzettel Beachten Sie:
Auf dem hier abgebildete Gefahrzettel muss anstelle des Sternchens auch die Verträglichkeitsgruppe (z.B. D) eingetragen werden, wie unten in der Zeile Klassifizierungscode angegeben.
ADR-Klasse 1
Klassifizierungscode 1.4G
Verpackungsgruppe
ERI-Card 1-04
  • Explosionsgefährliche Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoffen (z.B. Munition).
  • Kann zusätzlich giftige oder ätzende Eigenschaften haben.
  • Vermindertes Explosionsrisiko. Auswirkungen sind weitgehend auf ein Versandstück beschränkt.
  • Kann im Brandfall giftige oder ätzende Dämpfe entwickeln.
  • Umluftunabhängiger Atemschutz

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen. In der Nähe der Ladung keine elektronischen Geräte betreiben.
  • Abstand halten und sofort jede geeignete Deckungsmöglichkeit nutzen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit ! Personen in der Nähe warnen und den Gefahrenbereich unverzüglich räumen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Herabgefallene oder herausgeschleuderte Explosivstoffe oder Gegenstände NICHT BERÜHREN!
  • Zuständige Behörden benachrichtigen.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • KEINE MASSNAHMEN ZUR EINGRENZUNG EINES STOFFAUSTRITTS! Sofort Fachleute hinzuziehen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde benachrichtigen.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Ausbreitung des Brandes verhindern. Vollstrahl einsetzen!
  • Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  • Gefahrenbereich für die Bevölkerung im Umkreis von mindestens 100 m um die Unfallstelle. Sofort räumen!
  • Gefahrenbereich für die Einsatzkräfte im Umkreis von mindestens 25 m um die Unfallstelle. Zurückziehen!
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=04310292

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

  • cbrn/ericards/klasse_1/04310292.txt
  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:19
  • (Externe Bearbeitung)