Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.
Klasse 6.1 Giftige Stoffe
zu treffende Maßnahmen
- Atem- und Körperschutz anlegen
- Hautkontakt mit freien Stoffen unbedingt vermeiden
- Bei Kontakt sofort Dekon-Maßnahmen und ärztliche Untersuchung einleiten
- bis zum Vorliegen genauerer Informationen gelten die allgemeinen Gefahrenbereich- und Absperrgrenzen:
- Gefahrenbereich: 50 Meter
- Absperrbereich: 100 Meter
- Kanalisation, tiefere Räume und Gewässer sichern
- Feststellen der Konzentration des Schadstoffs (z.B. durch Prüfröhrchen)
- Achtung: Die Bestimmung des genauen Messwerts ist mit den üblichen Messgeräten der Feuerwehr nicht möglich, Messungen sind nur qualitativ (Stoff vorhanden ja/nein)!
- Bei Brandeinwirkung auf Druckbehälter: siehe zusätzliche Maßnahmen unter Brandeinwirkung auf Druckgasbehälter ("Gasflaschen")
- Ggf. Experten hinzuziehen (TUIS, Giftnotruf, Gesundheitsamt)
besondere Gefahren
- Dämpfe, Stäube und Brandgase haben toxische Wirkung auf den Körper, akut oder Langzeitschäden (z.B. Krebs)
- Umwelt-/ Wassergefährdung
- Kontamination von Lebensmitteln; strenge Einsatzhygiene
- Kontaminationsverschleppung durch kontaminiertes Löschwasser
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
- Vergiftungserscheinungen können u.U. erst nach einiger Zeit auftreten
besondere Stoffe der Klasse 6.1
Quellenangabe
- Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007
- FwDV 500 Stand 2012