cbrn:biologisch:tierseuchen

Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.

Tierseuchen

Die Zuständigkeit für einen Tierseucheneinsatz liegt bei der Veterinärbehörde. Die Feuerwehr wird hier nur ggf. in Amtshilfe tätig!

  • Bis zur genaueren Festlegung bildet das Gelände des verdächtigen Betriebs den Gefahrenbereich
  • Einsatzabschnitte bilden, Funkkanaltrennung, Bereitstellungsraum einrichten
  • Festlegung der nötigen Schutzkleidung in Zusammenarbeit mit der Veterinärbehörde
  • So wenig Personal wie möglich in den Gefahrenbereich! Zugangs- und Ausgangsregelungen beachten.
    • Nur im Notfall (z.B. Menschenrettung) und nach Erkundung mit Einsatzfahrzeugen in Gefahrenbereich fahren. Dann sofortige Information der Veterinärbehörde!
    • Fahrzeuge und Geräte bleiben bis zu einer wirksam möglichen Desinfektion im Gefahrenbereich und gelten als kontaminiert
    • Abschließende Desinfektionsmaßnahmen (z.B. von Patieten) werden von der zuständigen Behörde festgelegt
    • strikte Einsatzstellenhygiene (nicht Trinken, Rauchen, Essen, …)
  • Einsatzkräfte in Zusammenarbeit mit der Veterinärbehörde über Ansteckungsmaßnahmen, Eigenschutzmaßnahmen und die Wichtigkeit der Verhinderung einer Kontaminationsverschleppung aufklären
  • Einsatzkräfte die in der Tierhaltung arbeiten oder mit gefährdeten (Haus-) Tieren in Kontakt kommen dürfen nicht im Gefahrenbereich eingesetzt werden
  • Einsatzdokumentation (z.B. eingesetzte Fahrzeuge, informierte Bevölkerung, getroffene Maßnahmen, …)
  • Pressearbeit erfolgt durch Veterinärbehörde bzw. gemeinsame Einsatzleitung
  • Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte planen
  • Übertragungswege teilweise ungeklärt
  • je nach Krankheitserreger sehr leichte Kontaminationsverschleppung
  • vor der Einfahrt in den betroffenen Bereich:
    • Fahrzeuge waschen, um spätere Desinfektion zu vereinfachen
      Dieses Waschwasser kann nach Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde ggf. direkt in die Kanalisation
    • Personen mit Einwegschutzkleidung ausstatten um spätere Desinfektion zu vereinfachen
  • wenn nötig, noch im Gefahrenbereich Grobreinigung der Fahrzeuge um Desinfektionsschleuse nicht mehr als nötig zu belasten
  • Aufbau der Wanne
    • stabile Teich- oder Deponiefolie, Fixierung durch Sandsäcke.
    • Durchfahrtsbreite nicht zu schmal festlegen!
    • Ein- und Ausfahrtsbereich mit Schlauchbrücken realisieren, Folie mit Nägeln oder Schrauben gegen Verrutschen sichern.
      Befahren muss ggf. auch mit tiefergelegten Fahrzeugen möglich sein!
    • Folie vor Beschädigung schützen: vorher Untergrund säubern, Teppiche oder Platten zum Schutz einlegen. Die Einlage muss beständig gegenüber dem Desinfektionsmittel sein!
  • Fahrzeuge nach Desinfektion ggf. nochmals waschen, um Folgeschäden durch Desinfektionsmittel (ätzende Wirkung) zu verhindern
  • Dokumentation der desinfizierten Fahrzeuge
  • Rückbau und Entsorgung von Bauteilen und Desinfektionsflüssigkeit in Absprache mit Veterinäramt und unterer Wasserbehörde

Wenn die zuständige Veterinärbehörde keine Auskünfte geben kann:

Influenza, Neue Grippe, Schweinegrippe, H1N1, Vogelgrippe, Geflügelpest, H5N1

  • cbrn/biologisch/tierseuchen.txt
  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17
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