Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.
Körperschutzformen
Grundsätzlich müssen im Gefahrstoffeinsatz die Beständigkeitslisten der verwendeten Schutzkleidung mit den entsprechenden Durchbruchzeiten zu dem jeweiligen Gefahrstoff beachtet werden!
Körperschutz Form 1
- Schutz gegen Kontamination mit festen Stoffen
- eingeschränkter Spritzschutz
- nicht flüssigkeits- oder gasdicht
Bestandteile:
- Schutzbekleidung zur Brandbekämpfung
- Schutzhaube
- das Tragen von Gummistiefeln und Chemikalienschutzhandschuhen wird empfohlen
Ist das thermische Risiko höher als das Kontaminationsrisiko, so ist die Form 1 im ABC-Einsatz zu tragen. Dann sind Gummi- gegen Lederstiefel und Chemikalien- gegen thermisch beständige Handschuhe auszutauschen.
Körperschutz Form 2
- Schutz gegen Kontamination mit festen Stoffen
- eingeschränkter Schutz gegen Kontamination mit flüssigen Stoffen
- erweiterter Kontaminationsschutz, aber nicht gasdicht
- für alle Einsatzszenarien geeignet, die nicht die Form 1 oder 3 erfordern
- Gefahr der Inkorporation und Kontamination bei gefährlichen Dämpfen und Gasen
Übergänge zu Stiefeln, Handschuhen und Atemanschluss z.B. mit Klebeband abdichten.
Körperschutz Form 3 (Chemikalienschutzanzug CSA)
- Schutz gegen Kontamination mit festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen
- in der Regel kein ausreichender Schutz gegen hohe oder tiefe Temperaturen. Anzüge können brechen, schmelzen und Beständigkeit verlieren.
Einsatzzeiten unter CSA
Umgebungs- temperatur in °C | Einsatzzeit in Minuten | |
---|---|---|
mittlere Belastung | starke Belastung | |
20 | 30 | 17 |
25 | 30 | 15 |
30 | 30 | 13 |
35 | 27 | 11 |
40 | 19 | 10 |
45 | 14 | 8 |
50 | 11 | 7 |
Quellenangabe
- FwDV 500, Stand 2004
- Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz, Stand 2005
- Ausbildungsunterlage „Chemikalienschutzanzug“, Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA)