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Beförderungskategorien
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Im ADR werden Gefahrgüter in Beförderungskategorien von 0 bis 4 eingeteilt. 0 ist die gefährlichste Beförderungskategorie, 4 die ungefährlichste.
Quellenangabe
- FwDV 500, Stand 2012