Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.
Psychische Erste Hilfe
Unter psychischer Erster Hilfe versteht man die ersten Maßnahmen an der Unglücksstelle, um psychische Folgeschäden bei den Betroffenen zu vermindern.
zu treffende Maßnahmen
- Beruhigen und Schutz geben, ggf. Körperkontakt (s.u.)
- auf gleiche Höhe wie der Betroffene begeben
- ruhiges Arbeiten der Einsatzkräfte / Ruhe ausstrahlen
- wenn möglich einfache Aufgabe vergeben um Betroffenen mit in Behandlung einzubinden (z.B. beim Verband anlegen helfen lassen)
- muss der Patient verlassen werden, dann ihn davor darüber informieren.
Besser: für Ersatz durch andere Einsatzkraft sorgen, ansonsten sagen wann man wieder zurückkommt - Betroffenen gegen Zuschauer abschirmen
Körperkontakt
- nur an Händen, Schultern, Rücken berühren
- möglichst nur Auflegen, keine Bewegungen (streicheln, etc.)
- kein Körperkontakt nach Vergewaltigungen!
Mit dem Betroffenen reden
- sich selbst vorstellen, nach Namen des Betroffenen fragen
- einfache Sprache verwenden, kurze klare Sätze formulieren
- Informationen über das Geschehene geben
- versichern dass ihm geholfen wird
- danach über Alltägliches reden bzw. Fragen stellen (z.B. Arbeit, Familie, …) → beruhigt, lenkt ab
- auch mit Bewusstlosen sprechen!
Auskunft zum Gesundheitszustand
- grobe Informationen über derzeitige Situation und folgende Maßnahmen geben
- keine
- Fachbegriffe verwenden
- Verharmlosungen
- weitere Gespräche über den Betroffenen nicht in dessen Anwesenheit
Quellenangabe
- Lernskriptsammlung „Umgang mit Menschen im Einsatz“, Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA)
- Vorlesung Psychosoziale Notfallversorgung, Studiengang „Sicherheit und Gefahrenabwehr - Bachelor“, Hochschule Magdeburg-Stendal
- Lasogga, F. & Gasch, B. (2002). Notfallpsychologie. Edewecht: Stumpf & Kossendey