allgemein:diplomatische_objekte

Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.

Diplomatische Objekte

Deutsche Behörden haben in diplomatischen Missionen keinerlei Befugnisse, da diese besondere Vorrechte und Immunitäten genießen, d.h. sie sind unverletzlich und immun gegenüber Zwangs- und Eingriffsmaßnahmen.
Hierzu zählen u.a. diplomatische Einrichtungen, Grundstücke, Räumlichkeiten und Fahrzeuge.

Eingriffe in Diplomatenrechte sowie das Betreten der Räumlichkeiten nur bei konkreter Gefahr und auf das unbedingt Erforderliche beschränken

  • Bei gewalttätigen Übergriffen Eigenschutz beachten
  • Kontaktaufnahme mit Personen- bzw. Objektschützern
  • Abstimmung mit Polizei und bzw. Objektschützern
  • Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge etc. dürfen erst nach Genehmigung betreten werden.
    Ist dieses aufgrund der gebotenen Dringlichkeit, wegen einer Gefährdung von Menschenleben oder erheblicher Sachwerte nicht möglich, so ist der Einsatzleiter nach pflichtgemäßem Ermessen berechtigt und verpflichtet anzuordnen, dass die Bereiche betreten werden können.
    • Insbesondere Archive und persönliche Räume gelten als sensible Bereiche und somit sind die Maßnahmen auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken.
    • Wenn der Zugang verwehrt wird, sind entsprechende Maßnahmen zu unterlassen und sich auf umfassenden Nachbarschaftsschutz zu beschränken!!!
  • In besonderen Fällen ist bei diplomatischen Bereichen das Auswärtige Amt zu informieren.
  • Besondere Sicherungspflicht der Objekte bis zum Eintreffen der Polizei wahrnehmen
  • Gepäckstücke ungeöffnet an berechtigten diplomatischen Vertreter übergeben
  • Gefahr von gewalttätigen Übergriffen auf Diplomaten durch oppositionelle Kräfte (Bombenanschläge etc.)
  • Bewaffnete Personen- bzw. Objektschützer mit „robustem“ Schutzauftrag (ggf. Eigensicherung beachten)

Fahrzeuge

Fahrzeuge von Diplomaten sind mit besonderen Kennzeichen ausgestattet und besitzen ggf. ein Zusatzschild mit der Beschriftung CD oder CC. Je nach Dienstort muss das Kennzeichen aber nicht zwangsläufig mit einer 0 beginnen, das Fahrzeug ist daher möglicherweise nicht direkt als Diplomatenfahrzeug zu erkennen.

Diplomatenkennzeichen

CC-Schild CD-Schild

Personen

Diplomaten besitzen besondere Ausweise:

Diplomatenausweis

Auslandsvertretung, Auslandsvertretungen, Botschaft, Botschaften, Diplomat, Diplomaten, Diplomatische Missionen, Konsulat, Konsulate

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  • Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17
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