Wenn keine Gefahr durch das Tier an sich ausgeht, dürfen in der Regel keine Sonderrechte bei der Fahrt zur Einsatzstelle in Anspruch genommen werden.
Erfolgt die Anfahrt mit Sondersignal, so sollte dies schon in einigem Abstand zur Einsatzstelle ausgeschaltet werden um das Tier nicht weiter zu belasten
Nachalarmierung Polizei wenn noch nicht alarmiert um ggf. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu ahnden. Je nach Landesgesetzgebung ist die Polizei sowieso für Einsätze mit Tieren zuständig.
Vollständige Schutzausrüstung tragen um einen besseren Schutz gegen Bisse, Krallen, etc. zu haben (Stiefel, Feuerschutzkleidung, Handschuhe, Helm mit Visier)
Tierhalter darauf hinweisen, dass der Einsatz evtl. kostenpflichtig werden kann
Tierarzt hinzuziehen (ggf. Gabe von Beruhigungsmitteln, Begutachtung verletzter Tiere). Möglichst frühzeitig verständigen, da oft lange Anfahrtszeiten.
Vertraute Person des Tieres mit in die Arbeit einbinden / Ratschläge einholen. Gibt es Feuerwehrmitglieder (auch bei benachbarten Einheiten), die sich mit der Tierart auskennen und als „Fachberater“ vermitteln können?
Werden Tiere aus dem Stall getrieben, für sichere Unterbringung sorgen (z.B. Koppel). Tiere versuchen zurück in den Stall zu laufen!
Federvieh wird von Licht/Feuer angezogen!
Wird das Tier vermutlich unter Qualen sterben, so ist es durch den (Amts-) Tierarzt, Forstbeamten oder einen anderen Berechtigten, notfalls auch durch die Polizei, zu töten.
Das Töten durch Feuerwehrangehörige ist untersagt, da diese nicht mit den notwendigen Techniken vertraut sind.
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