Gefahr-Nummern

Gefahrentafel 33-1203

Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht für Stoffe der Klassen 2 bis 9 aus zwei oder drei Ziffern.

Die Ziffern weisen im Allgemeinen auf folgende Gefahren hin:

Bemerkung: Spontane heftige Reaktion im Sinne der Ziffer 9 umfasst eine sich aus dem Stoff ergebende Möglichkeit der Explosionsgefahr, einer gefährlichen Zerfalls- oder Polymerisationsreaktion unter Entwicklung beträchtlicher Wärme oder die Entwicklung von entzündbaren und/oder giftigen Gasen.

Hinweis:

Klasse 2: Entweichen von Gas

Klasse 3: Entzündbarkeit von Flüssigkeiten

Klasse 4: Entzündbarkeit von Feststoffen

Klasse 5: Oxidierende (brandfördernde) Wirkung

Klasse 6: Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr

Klasse 7: Radioaktivität

Klasse 8: Ätzwirkung

Klasse 9

Quellenangabe

ADR

Stichwörter

Kemler, Kemmler, Kemler-Zahl, Kemmler-Zahl, Gefahrnummer, Gefahrentafel