Gefahren- und Absperrbereich
Bei allen ABC-Einsätzen Gefahren- und Absperrbereich bilden.
zu treffende Maßnahmen
Bei unbekanntem Stoff vorerst folgene Abstände festlegen: Anpassung, sobald nähere Informationen zum Stoff vorliegen.
Gefahrenbereich: 50 Metern Radius. Bei Einsatzstellen in Gebäuden ohne Gefährdung der Umgebung endet der Gefahrenbereich 5 Meter vor dem Gebäude.
Absperrbereich: 100 Metern Radius.
Anpassungen durch Meteorologische (Wind, Regen, …) und Topographische (Geländeoberfläche, …) Einflüsse vornehmen
Bei Verdacht auf Kontamination weiterer Bereiche Gefahrenbereich entsprechend ausdehnen.
Bei Explosions- oder Zerknallgefahr ist der Gefahren- und Absperrbereich erheblich zu vergrößern.
Gefahrenbereich:
Zutritt nur für Einsatzkräfte unter
persönlicher Sonderausrüstung
Festlegen, Markieren und Sichern ist Aufgabe der Feuerwehr
Essen, Trinken und Rauchen ist im Gefahrenbereich untersagt
Absperrbereich:
Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte.
Markieren und Sichern im Regelfall durch die Polizei.
Quellenangabe
FwDV
500, Version 2012
Stichwörter