Ziel: Vermeidung von Schadstoffeintrag in Gewässer.
zu treffende Maßnahmen
Löschwasserrückhaltung frühstmöglich einrichten
Verständigung Verantwortlicher des Betriebs, Wasserwirtschaftsbetriebe, Kläranlage, Gewerbeaufsicht, Untere Wasserbehörde, … Klärung der Zuständigkeiten und Abstimmung der zu erledigenden Aufgaben
Beurteilung / Abschätzung Löschwasser
Feuerwehrplan vorhanden (Kennzeichnung ABC-Stoffe, Abwasserleitungen, bauliche Anlagen zur Löschwasserrückhaltung?)
Welche Bereiche sind betroffen, sind dort ABC-Stoffe vorhanden?
Welche Verbrennungsprodukte treten auf?
Abschätzung der zurückzuhaltenden Löschwassermenge (wird oftmals zu gering bemessen), siehe Flächen- und Volumenberechnungen. Erfahrungsgemäß:
bei „kleineren“ Bränden ca. 100 m³
bei größeren Bränden mehrere 1.000 m³
Schnellanalyse durch pH-Teststreifen, Ölnachweispapier, ggf. auch Prüfröhrchen
Nachalarmierung von Experten zur Analyse des Löschwassers (Labor des Betriebs? ggf. ATF?)
Möglichkeiten
Wiederverwendung von Löschwasser (im Kreis pumpen).
Achtung: Zur Erzeugung von Schaum muss sauberes Wasser verwendet werden, somit kommt hier ein Kreislaufsystem nicht in Frage.
Auffangen:
Baulich vorgesehene Löschwasserrückhalteanlagen (insbesondere bei Störfallanlagen)
Verschließen von Gullys; evtl. sind Gully-Abdeckungen vorhanden, Kanaldichtkissen (z.B. Gully-Ei) → wohin fließt das Wasser dann?
Absperrung des Kanals, Speicheranlagen im Kanalnetz → durch Wasserwirtschaftsbetriebe
Regenrückhaltebecken, ggf. nur bei trockenem Wetter möglich