DNA- und Faserspuren von Einsatzkräften können die Ermittler auf eine falsche Fährte führen und kostbaren Ressourcen verschwenden. Lässt sich eine Einwirkung auf die Spuren nicht vermeiden, so ist die Polizei über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.
Grundsätzlich nichts anfassen!
Untersuchungshandschuhe anziehen und im kompletten potentiellen Tatort anbehalten
Türklinken am äußeren Ende mit zwei Fingern herunterdrücken (Klinke und Türgriffe möglichst nicht anfassen, auch dies kann vorhandene Spuren verwischen!). Entriegelte Tür mit dem Fuß aufstoßen.
Mitgebrachte Gegenstände (Einsatzkoffer, Kleidung, etc.) nicht auf Einrichtungsgegenständen, sondern an einer unauffälligen Stelle auf dem Boden ablegen. Polizei auf die Ablagefläche hinweisen.
Auf keinen Fall an der Einsatzstelle hinsetzen. Dafür notfalls ins Treppenhaus o.ä. gehen. Dies gilt ebenfalls für weitere Personen die sich normalerweise nicht in der Wohnung aufhalten.
„Tatort-Tourismus“ vermeiden. Einsatzkräfte ohne Auftrag aus der Wohnung herausschicken.
Trampelpfad einrichten (hintereinander und nicht nebeneinander gehen, immer den gleichen Weg benutzen). Nachfolgende Kräfte ebenfalls auf den Trampelpfad einweisen
Nicht durch Blutlachen laufen
Nicht auf Gegenstände treten
Potentielle Tatwerkzeuge/Waffen (auch Patronenhülsen) nicht bewegen, notfalls Lage unbedingt dokumentieren!
Keinen Ausweis/Krankenversicherungskarte des Opfers suchen, weder bei Toten noch Verletzten.
Ausnahme: medizinische Gründe (z.B. Vorerkrankungen), dann aber Suche und Dokumentation durch Polizei
Nur eigene Telefone benutzen („Überschreiben“ der Wahlwiederholung, nicht angenommene Anrufe werden vom Telefonanbieter nicht gespeichert!)
keine Fenster öffnen (Ausnahme: Brandeinsatz oder Person kriegt schlecht Luft)
Durch den Rettungsdienst hinterlassene Spuren (Verpackungen von Spritzen, etc.) nicht wegräumen.
Müll auf keinen Fall im Mülleimer der Wohnung entsorgen!
Nicht trinken, essen, rauchen; auch nicht direkt außerhalb der Absperrung (ggf. spätere Erweiterung des zu untersuchenden Bereichs)
Die angefertigten Notizen über Sachverhalte aufbewahren (ggf. spätere Nachfrage der Ermittler)