Deutsche Behörden haben in diplomatischen Missionen keinerlei Befugnisse, da diese besondere Vorrechte und Immunitäten genießen, d.h. sie sind unverletzlich und immun gegenüber Zwangs- und Eingriffsmaßnahmen.
Hierzu zählen u.a. diplomatische Einrichtungen, Grundstücke, Räumlichkeiten und Fahrzeuge.
Eingriffe in Diplomatenrechte sowie das Betreten der Räumlichkeiten nur bei konkreter Gefahr und auf das unbedingt Erforderliche beschränken
Fahrzeuge von Diplomaten sind mit besonderen Kennzeichen ausgestattet und besitzen ggf. ein Zusatzschild mit der Beschriftung CD oder CC. Je nach Dienstort muss das Kennzeichen aber nicht zwangsläufig mit einer 0 beginnen, das Fahrzeug ist daher möglicherweise nicht direkt als Diplomatenfahrzeug zu erkennen.
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