Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherNach oben Verbrennung zu treffende Maßnahmen auf Eigensicherung achten (z.B. Unfallursache Stromunfall?) schnellstmöglich mit Wasser, Feuerlöscher, Decke oder notfalls durch Ausrollen löschen (siehe auch Personenbrand) brennende oder glühende Kleiderreste entfernen, wenn sie sich noch nicht mit der Haut verbunden haben. Verklebte Stellen mit Kleiderschere ausschneiden. Betroffenen Bereich ggf. kühlen (siehe nächsten Abschnitt) Wunde locker mit Brandwundenverbandtuch verbinden, keine Spezialverbände erforderlich! Kühlen Kühlung mit Leitungswasser (ca. 20 °C) nur bei kleineren Verbrennungen (bis ca. 5% der Körperoberfläche) zum Zweck der Schmerzbekämpfung. Größere Verbrennungen nach dem Ablöschen NICHT kühlen! Größe der Handinnenfläche der Person entspricht 1% der Körperoberfläche nur kühlen wenn Patient über deutliche Schmerzen klagt. Nicht bei Bewusstlosen kühlen! maximal 15 Minuten kühlen, Gefahr der Unterkühlung bei Kindern nur Extremitäten kühlen, bei mehreren Bereichen abwechselnd! Erhöhte Gefahr der Unterkühlung! <wrap info>Die Kühlung dient rein der Schmerzbekämpfung, Gewebe kann dadurch nicht gerettet werden!</wrap> Quellenangabe Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Brandverletzung, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband [ close ] Aktiviere komplexe Tabellen Editorhöhe px Zusätzliche Unterstützung beim Einfügen von Bildern aus der Zwischenablage Ein Zusammenfassung: Kleine Änderungen erste_hilfe/verbrennung.txt Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:17(Externe Bearbeitung)